Motorradreifen wechseln – Herstellerfreigabe zählt nicht mehr

Die Motorradsaison beginnt. Wer neue Reifen braucht, sollte eine Regeländerung kennen.
05.03.2025
| Lesezeit ca. 2 Min.
Holger Holzer/SP-X
Holger Holzer/SP-X
Der Reifentausch beim Motorrad könnte ab diesem Jahr für viele Biker kompliziert werden. Seit Anfang 2025 ist das viele Jahre gängige System der Herstellerfreigaben auch für neuere Maschinen nicht mehr in Kraft. Stattdessen muss ein neuer Reifen nun die exakten Vorgaben in den Zulassungspapieren erfüllen. Tut er das nicht, ist eine teure Einzelabnahme bei TÜV oder Dekra nötig. Die Kosten sind regional unterschiedlich und liegen im niedrigen bis mittleren dreistelligen Bereich, zusätzlich fallen Gebühren für die Eintragung in die Fahrzeugpapiere an.

Neuregelung bereits seit 2020 im Gange

Die Neuregelung ist seit 2020 in Stufen eingeführt worden und betrifft nach Ablauf der Übergangsfrist nun alle Motorräder. Relevant ist sie für Halter, die eine Umbereifung planen, bei der sich die Dimensionen und Spezifikationen gegenüber den Angaben in der Zulassungsbescheinigung ändern. Das kann vor allem bei älteren Maschinen nötig sein, etwa wenn die Ursprungs-Reifen nicht mehr produziert werden.

Anders als bei Pkw-Reifen waren die in den Fahrzeugpapieren eingetragenen Angaben zur Reifenmarke und zum Modell eher als Empfehlung zu betrachten und nicht bindend. Wer ein anderes Fabrikat aufziehen wollte, orientierte sich bei der Wahl des Modells an den sogenannten Unbedenklichkeitsbescheinigungen (UBB) der Industrie. Die für den individuellen Motorrad- und Reifentyp geltende UBB musste immer mitgeführt werden.
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