Als Motorradmagazin bietet es sich an, gänzlich unpolitisch zu agieren. Die Emotionen und die Freude am „Hobby Zweirad“ zu transportieren und die Alltagssorgen von der Berichterstattung auszugrenzen, ist sicherlich das, was wir uns alle wünschen. Bei den Themen Motorradstreckensperrungen, diskriminierende Tempolimits für Motorradfahrer und dem Verbrennerverbot ist das leider nicht möglich.
Das EU-Parlament zieht blank – schon wieder
Entscheidungen des EU-Parlaments erscheinen gelegentlich etwas realitätsfremd und vermutlich hat sich jede Interessengemeinschaft und auch jede Bevölkerungsschicht schon einmal über unsinnige Entscheidungen des Kompromissparlaments aufgeregt. Nach dem fast zustande gekommenen Verbot der Eichsfelder Mettwurst, dem Ökolabel für Atomkraft sowie Erdgas und der DSGVO folgt mal wieder eine Wischiwaschi-Entscheidung aus Brüssel.
Wir entscheiden, dass wir später entscheiden und dann überprüfen wir noch mal
Denn abschließend entschieden, in Bezug auf ein endgültiges Verbrennerverbot, wurde erst einmal nicht. Man hat sich zwar darauf geeinigt, dass ab 2035 nur noch emissionsfreie Fahrzeuge zugelassen werden sollen, was einem Verbot heutiger Verbrenner gleich käme, aber das wäre in 13 Jahren. Vor 13 Jahren war die aktive Pandemie die Schweinegrippe und deutscher Fußballmeister war der VfL Wolfsburg. Was interessiert uns das heute noch? Genau … dazu kommt, dass das
EU-Parlament seine Position dazu im Jahr 2026 ohnehin noch einmal überprüfen will. Hintertürchen nennt man das. Neben dem Parlament müssen aber auch noch die Mitgliedsstaaten zustimmen. Auch ist das Thema sogenannter eFuels, also synthetischer Kraftstoffe, noch nicht vom Tisch. Eine Entscheidung dazu gibt es bislang also nicht. Das Thema soll weiterhin geprüft werden, was das Vorhandensein eines weiteren Schlupflochs bedeutet. Ebenso gibt es einige Länder, die die neuen Zulassungsvorschriften schon jetzt um fünf weitere Jahre auf 2040 nach hinten verlegen wollen, andere würden sie am liebsten sofort umsetzen. Zudem besteht für bereits zugelassene Fahrzeuge Bestandsschutz. Sie dürften in jedem Fall ohne Frist weiter betrieben werden.
Fallen Motorräder überhaupt unter das Verbrennerverbot?
Auch hat sich bislang nicht herauskristallisiert, ob das Verbrennerverbot überhaupt für Motorräder, Roller und Leichtkrafträder gelten soll. Die Rede ist zumeist nur von Pkw und leichten Lastwagen. Bislang bezieht nur Österreich emissionsfreie Zweiräder in seine Planungen mit ein. Sicher ist also nur, dass überhaupt nichts sicher ist, schon gar nicht für Motorradfahrer. Möglich ist auch, dass sich die EU-Mitgliedsstaaten bis 2026 auf einen neuen Kompromiss einigen. Hilfreich wäre, wenn man bis dahin zumindest geklärt hätte, woher die Power für den emissionsfreien Elektroverkehr in seiner Gesamtheit kommen soll, denn auch dieser fährt heutzutage mit Strom aus gerade einmal 50 % erneuerbaren Energien. Die Regel, dass ab 2035 nur noch emissionsfreie Fahrzeuge zugelassen werden dürfen, würden Elektrofahrzeuge stand jetzt streng genommen also auch nicht erfüllen. Auch wenn es dem Gesetzgeber bei den neuen Zulassungsbeschränkungen um direkt erzeugte Emissionen geht, soll ja primär deren Ausstoß verringert werden. Soll dieser Plan aufgehen, muss nach der endgültigen Abschaltung der letzten Atommeiler – die laut Christian Linder ohne weitere Verlängerung und Backup im April vom Netz gehen werden – definitiv noch einiges passieren. Der Traum von -100 % Emissionen und Klimaneutralität im Jahr 2050 erscheint auch mit Verbrennerverbot noch weit entfernt, insofern Gas, Öl und Kohle weiterhin verstromt werden. Für die Pläne der EU muss die passende Technik an einigen Stellen noch erfunden werden. Dann beträgt das Einsparpotenzial an CO₂-Emissionen, die vom Verkehrssektor freigesetzt werden, rund 18 % der Gesamtemissionen. Dies entspricht rund 148 Millionen Tonnen CO₂-Äquivalente. Zum Vergleich – im Jahr 1990 waren es 164 Millionen Tonnen.
Die Hersteller werden in die Pflicht genommen
Einfacher fällt es Brüssel, die Autobauer in die Pflicht zu nehmen und ihnen Vorgaben zu machen, die bei Nichteinhaltung mit Strafen sanktioniert werden. So müssen diese die Emissionen ihrer Neufahrzeuge bis 2030 – also lange nach der erneuten Positionsüberprüfung durch das EU-Parlament – im Vergleich zum Jahr 2021 um 55 % senken.
eFuels, Elektro oder Verbrenner – wohin geht die Reise?
Offiziell möchte das EU-Parlament in erster Linie für Planungssicherheit sorgen, früh die Weichen stellen und aufzeigen, wohin die Reise geht. „Automobilhersteller“ so heißt es explizit, sollen sich aufgrund des Beschlusses ab sofort mehr auf den Elektroantrieb fokussieren können. Unsicherheit aber bleibt. Auch weil man nicht genau weiß, ob die Ziele abermals angepasst werden, für welche Fahrzeugtypen sie denn nun genau gelten und ob überhaupt alle Staaten mitmachen. Dazu ist es für einige Bereiche vermutlich ohnehin nicht umsetzbar. Dabei reden wir unter anderem von Hilfskräften, Flugverkehr und schweren Gütertransporten. Und dann gibt es da auch noch das Thema eFuels. Deren dauerhaften Einsatz im Privatverkehr lehnen die Grünenpolitiker im EU-Parlament ab, egal ob diese im Jahr 2035 emissionsfrei hergestellt werden können oder nicht. Kann man verstehen, muss man aber nicht. Auch herrscht zu diesem Thema Uneinigkeit. Auf der Website der Bundesregierung heißt es:
Die Idee ist, Verbrennermotoren künftig etwa mit sogenannten eFuels zu betanken. Diese synthetisch hergestellten Kraftstoffe sind dann klimaneutral, wenn dafür ausschließlich erneuerbare Energien eingesetzt werden.bundesregierung.de Ob sich für einen Hersteller die Investition in neue eFuel-Technologien lohnt, ist somit ungewiss. Die Möglichkeit, dass Fahrzeuge dieser Art erhalten bleiben, besteht dennoch. Auch wäre da noch der Wasserstoffantrieb, über dessen Zukunft unterschiedliche Ansichten existieren. Ob man eine sich in den Kinderschuhen befindende Technologie bereits abschließend beurteilen kann, sei dahingestellt, aber derzeit ist die Produktion von Wasserstoff extrem stromintensiv. Die EU bezieht den Ausbau der Wasserstofftankstellen jedoch in seine Pläne mit ein.
Das Ende des Motorrads mit Verbrennermotor ist nicht besiegelt
Man darf hoffen, dass bis zur endgültigen Entscheidung der Parlamentarier Angebot und Nachfrage die Antriebsproblematik bereits gelöst haben, ohne dass die Politik weiter nachhelfen muss. Aber klar ist auch – einfach mal fix ein Verbrennerverbot einführen – das ist nicht passiert. Auch wenn im Automobilbereich alle Zeichen in Richtung Elektromobilität zeigen, ist das letzte Wort noch nicht gesprochen. Somit ist auch das Ende des Zweirads mit Verbrennermotor noch nicht besiegelt, gelten doch vor allem kleinere Fahrzeuge mit geringen Verbräuchen im urbanen Bereich weiterhin als emissionssparend. Dies könnte auch der Grund sein, wieso das EU-Parlament sich die Entscheidung erst mal weiter offen halten will. Fest steht also bislang nur, dass uns dieses Thema weiterhin beschäftigen wird und keiner vorhersagen kann, was in ein paar Jahren entschieden wird. Entschieden ist in puncto Motorrad und Verbrenner somit, wie in der Überschrift angedeutet, nichts. Bei einem Parlament, das zuletzt noch Erdgas mit einem Ökolabel versehen hat, darf man ohnehin mit allem rechnen.