Mit dem Verbrennerverbot kann man es halten, wie man möchte. Aus Idealismus gut finden, aus Gewohnheit oder Pragmatismus schlecht finden – auf jeden Fall wirft das politische Vorgehen einige Fragen auf.
Politische Planungen der EU mit 12 Jahren Vorlauf
Ab 2035 sollen Verbrenner verboten sein und dürfen nicht neu zugelassen werden. Dessen sind sich zahlreiche Wortführer der EU im Jahr 2023 bereits sicher. Dies sehen jedoch nicht alle EU-Länder so und kündigen bereits jetzt an, die Vorgaben mitunter erst später umsetzen zu wollen. Noch vor wenigen Jahren hätte niemand mit Krieg und einer Pandemie gerechnet, aber politisch möchte sich die EU nun auf ein Verbrennerverbot in 12 Jahren festlegen. Sicher ist man sich auch, dass alternative Techniken, ohne deren Fortschritt abzuwarten, gleich mit verboten werden sollten, ohne zu wissen, wie diese sich im Jahr 2035 exakt darstellen. Ohne Hintertür und Schlupflöcher ist dieses auch weiterhin nicht und auch die Abstimmung war umstritten. 340 Ja- standen bei einer Abstimmung im Februar im EU-Parlament 279 Neinstimmen gegenüber. Ich weiß nicht, wie es euch geht, aber wenn ich über die langfristigen Vorhersagen nachdenke, dann ist deren Halbwertszeit doch eigentlich recht kurz. Wir schweben nicht auf Hoverboards durch die Stadt, die Apokalypse hat uns nicht ausgelöscht und der Millenium-Bug hat die Welt nicht zerstört.
FDP blockt – zu Recht?
Die FDP ist für das Vorhaben der EU nicht zu begeistern. Sie fordert eine Ausnahme für sogenannten Ökosprit oder auch E-Fuels. Dieser Treibstoff wird unter Einsatz von Ökostrom hergestellt und würde auch weiterhin die Möglichkeit für den Einsatz von Hybrid-Fahrzeugen bieten. Je länger man darüber nachdenkt, umso sinnvoller erscheint die Einstellung, die Entscheidung zu diesem Thema zumindest zu vertagen. Auch wenn die Technologien heute noch in den Kinderschuhen stecken und ineffizient und teuer sind, bedeutet dies nicht, dass das auch im Jahr 2035 der Fall sein muss. Sich diese Option mutwillig zu nehmen, scheint darauf hinzuweisen, dass in dem geplanten Verbot eine gute Portion Idealismus steckt und nicht primär der Wunsch nach unabhängiger Mobilität Vater des Gedankens ist. Den Zeitdruck, den die Präsidentin der Europäischen Kommission Ursula von der Leyen aufzubauen versucht, scheint spätestens mit Kenntnisnahme der Vereinbarung, dass das Verbot ohnehin im Jahr 2026 nochmals überprüft werden soll, unnötig. Ihre Kritiker dürften anführen, dass die Entscheidung schlichtweg während ihrer Amtszeit gefällt werden soll, die im Jahr 2024 endet. Die Industrie hat ohnehin längst die Weichen auf „Elektromobilität“ gestellt.
Lohnt ein Verbot für Verbrenner und welche Auswirkungen hätte es?
Die Auswirkungen eines Verbots, ab dem Jahr 2035 neue Verbrennerautos zulassen zu dürfen, dürften eher symbolischer Natur sein. In den vergangenen fünf Jahren hat sich der Anteil an neu zugelassenen Fahrzeugen mit Elektromotor von 4,8 % auf 48,9 % erhöht. In den letzten Monaten des Jahres 2022 und im Januar 2023 lag der Anteil bereits stets bei über 75 %. Wohlgemerkt zu einer Zeit, in der Elektrofahrzeuge finanziell weiterhin unattraktiv sind und die Ladeinfrastruktur außerhalb von Ballungszentren ausbaufähig. Selbst bei einer pessimistischen Rechnung dürfte sich der Anteil auch ohne Verbot auf 90–95 % weiter erhöhen, bevor dieses überhaupt in Kraft tritt.
Warum sollten E-Fuels nicht berücksichtigt werden?
Diese Frage beantwortet die FPD in Person von Christian Lindner sinngemäß damit, dass man sich im EU-Parlament dieser gar nicht wirklich gestellt und sich infolgedessen auch nicht damit beschäftigt hätte. Im Bereich der Schiff- und Luftfahrt sieht es anders aus und es gibt somit auch strikte EU-Kriterien, wann E-Fuel oder Wasserstoff als erneuerbare Kraftstoffe nicht biologischen Ursprungs (Renewable Fuels of Non-Biologic Origin, RFNBOs) bezeichnet werden dürfen.
Was ist mit Motorrädern und anderen Fahrzeugtypen?
Auch mit dieser Frage scheint man sich immer noch nicht weiter beschäftigt zu haben. Alle Quellen berichten stets ausschließlich von Verbrennerverboten für Pkws und Kleintransporter.