Urteil zur Streckensperrung Nordhelle (L 707)  

31.05.2018
| Lesezeit ca. 1 Min.
Streckensperrung für Motorradfahrer auf der Nordhelle muss aufgehoben werden, Verwaltungsgericht Arnsberg gibt Eilantrag des Bundesverbandes der Motorradfahrer statt.

Das Gericht hat dem Eilantrag von Michael Wilczynski, dem Streckensperrungs-Referenten des Bundesverbandes der Motorradfahrer stattgegebenen und verfügt, dass die Verbotsschilder für Motorräder wieder entfernt werden müssen. Die vom Kreis Lüdenscheid erlassene Anordnung ist laut Gericht offensichtlich rechtswidrig

Der BVDM sieht sich durch das Gerichtsurteil in seiner Rechtsauffassung bestätigt, dass Streckensperrungen für Motorräder in der Regel rechtswidrig sind. Rund 1800 Motorradfahrer waren im April beim Bergischen Anlassen dem Aufruf des BVDM zur Demonstration gegen die Sperrung der Nordhelle (L 707) gefolgt und hatten damit ein deutliches Zeichen gesetzt, dass sie nicht gewillt sind, ein solches Verhalten von Politik und Verwaltung hinzunehmen. Ausdrücklich hat sich der BVDM gegen die Raser und Lärmverursacher unter den Motorradfahrern gewandt und sie aufgefordert, sich an die Regeln zu halten und vernünftig zu fahren.
www.bvdm.de

Der BVDM sieht sich durch das Gerichtsurteil in seiner Rechtsauffassung bestätigt, dass Streckensperrungen für Motorräder in der Regel rechtswidrig sind. Rund 1800 Motorradfahrer waren im April beim Bergischen Anlassen dem Aufruf des BVDM zur Demonstration gegen die Sperrung der Nordhelle (L 707) gefolgt und hatten damit ein deutliches Zeichen gesetzt, dass sie nicht gewillt sind, ein solches Verhalten von Politik und Verwaltung hinzunehmen. Ausdrücklich hat sich der
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