Auch nach Verabschiedung des neuen Infektionsschutzgesetzes bleibt ein Verordnungswirrwarr zurück. Jedes Bundesland hat dabei eigene Regeln, die sich mitunter deutlich unterscheiden. Zwar wurden vielerorts Kontakt- und Kapazitätsbeschränkungen aufgehoben, aber ob eine OP-Maske ausreicht oder eine FFP2-Maske getragen werden muss, ob 2G-Plus oder 3G oder gar nichts, das kommt eben weiterhin darauf an, in welchem Bundesland man gerade unterwegs ist. Für
Motorradveranstaltungen im Sommer und für die
Intermot im Herbst sieht es derzeit aber positiv aus, sollten die Regeln halten.
Aktuelle Übergangsregeln aller Bundesländer
- Baden-Württemberg
verlängert geltende Maßnahmen bis 02.04.2022. Kontaktbeschränkungen sowie Kapazitätsobergrenzen wurden zum 19.03.2022 aufgehoben. Es gilt eine FFP2-Maskenpflicht. In der Gastro gilt 3G.
- Bayern
erste Lockerungen seit 20.03.2022 (Aufhebung von: Kontaktbeschränkungen, Tanzverbot und Personenobergrenzen). Bestehende 2G-, 3G- sowie Maskenpflichtregeln bleiben bis 02.04.2022 erhalten.
- Berlin
verlängert geltende Maßnahmen bis 31.03.2022. Lockerungen nicht vor dem 01.04.2022. Es gilt eine FFP2-Maskenpflicht und flächendeckend 3G bzw. die 2G-Plus-Regel in Clubs und auf großen Veranstaltungen ab 2.000 Personen. Kontaktbeschränkungen für Ungeimpfte bleiben erhalten. Es gelten Kapazitätsobergrenzen von 60 %.
- Brandenburg
verlängert geltende Maßnahmen bis 02.04.2022. Kontaktbeschränkungen sowie Kapazitätsobergrenzen wurden zum 17.03.2022 aufgehoben. Es gilt eine FFP2-Maskenpflicht und flächendeckend 3G- bzw. die 2G-Plus-Regel in Clubs.
- Bremen
hat Lockerungen bis 02.04.2022 verschoben. Es gilt eine Maskenpflicht und flächendeckend 3G bzw. die 2G-Plus-Regel in Clubs.
- Hamburg
hält bis 02.04.2022 an den bestehenden Regeln fest. Diese beinhalten bereits Lockerungen hinsichtlich Personenobergrenzen sowie die Aufhebung von Kontaktbeschränkungen für Ungeimpfte. Im Hotelgewerbe gilt weiterhin 3G.
- Hessen
verlängert geltende Maßnahmen bis 02.04.2022. Kontaktbeschränkungen sowie Kapazitätsobergrenzen wurden zum 19.03.2022 aufgehoben. Es gilt eine FFP2-Maskenpflicht. Es gilt 3G flächendeckend für Clubs gilt 2G-Plus.
- Mecklenburg-Vorpommern
plant sich ab dem 02.04.2022 vollständig als Hotspot zu deklarieren. Derzeit gilt eine OP-Maskenpflicht und flächendeckend 3G sowie 2G-Plus in Clubs. Kontakt- sowie Kapazitätsbeschränkungen wurden zum 19.03.2022 aufgehoben.
- Niedersachsen
lockert weiter zum 02.04.2022 – bis dahin gilt eine Übergangsregelung. In dieser entfällt die 3G-Regel für den Nahverkehr sowie Kontaktbeschränkungen und Abstandsregeln. Ab 2.000 Personen gilt 3G, bei kommerziellen Veranstaltungen 2G. In der Gastro gilt ebenso 3G. Es gilt eine FFP2-Maskenpflicht.
- Nordrhein-Westfalen
Kontaktbeschränkungen für Ungeimpfte entfallen. In der Gastro gilt 3G. Es gilt eine FFP2-Maskenpflicht. Es gilt flächendeckend 3G sowie 2G-Plus in Clubs. Kapazitätsbeschränkungen bleiben erhalten. Es gibt jedoch Ausnahmen, dann aber mit Maskenpflicht und 2G-Plus-Regel.
- Rheinland-Pfalz
verlängert geltende Maßnahmen bis 02.04.2022. Davon ausgenommen: Kontaktbeschränkungen, Kapazitätsbeschränkungen und Abstandsgebote. Außerdem wurde die Quarantäne-Dauer bis zur „Freitest-Option“ nach Kontakt oder Infektion um zwei Tage verkürzt, auf nun fünf Tage. Für Gastro und Großveranstaltungen gilt 3G.
- Saarland
Seit dem 20.03.2022 sind Kontaktbeschränkungen für Ungeimpfte aufgehoben. Ebenso aufgehoben wurden Kapazitätsgrenzen. Es gilt weiterhin 3G und eine Maskenpflicht.
- Sachsen-Anhalt
Kontaktbeschränkungen und Personenbegrenzungen wurden aufgehoben. Es gilt eine Maskenpflicht (OP-Maske). Es gilt flächendeckend die 3G-Regel.
- Sachsen
es gilt eine Maskenpflicht (FFP2 mit wenigen Ausnahmen). Flächendeckend gilt 3G inklusive Großveranstaltungen, in Clubs gilt 2G-Plus. Es gelten keine Kontaktbeschränkungen.
- Schleswig-Holstein
erste Lockerungen wurden zum 19.03.2022 umgesetzt. 2G- und 3G-Regel wurden bereits abgeschafft. Masken- und Testpflichten fallen zum 02.04.2022.
- Thüringen
Regeln wurden bis zum 02.04.22 verlängert. Es gilt eine allgemeine Maskenpflicht (OP-Maske genügt außerhalb von sensiblen Bereichen, wie Krankenhäusern) sowie flächendeckend 3G. Es gelten keine Kontaktbeschränkungen.
Regeln sind nicht in Stein gemeißelt
Wir fassen an dieser Stelle alle Regeln allgemein betrachtet zusammen um eine Übersicht zu ermöglichen. Vielerorts gibt es Ausnahmen, auch kann ein Veranstalter abweichende Regelungen vorgeben. Wenn Unsicherheiten bestehen, hilft nur ein Blick in die aktuelle Verordnung des jeweiligen Bundeslandes sowie auf die Website des Veranstalters.
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