Honda gibt die Einführung der neuen Service-aktivierten Garantie SawaAWA (steht für Service Activated Warranty) bekannt. Dieses Garantie-Programm gilt ab April 2025 in 14 EU-Ländern sowie Großbritannien und deckt alle straßentauglichen Motorräder und Roller von Honda für einen Zeitraum von maximal sechs Jahren ab dem Datum der Erstzulassung ab.
Hondas Bedingungen für die Garantieverlängerung
Um die neue SAWA-Garantie in Anspruch zu nehmen, müssen Kunden lediglich den vorgeschriebenen Wartungsplan einhalten und die
Inspektionen bei einem autorisierten Honda-Händler vornehmen lassen, wobei
Honda-Originalersatzteile zu verwenden sind. Dadurch verlängert sich die bisher zweijährige Gewährleistungs-Garantie ohne Kilometerbegrenzung automatisch um jeweils weitere zwölf Monate, bis insgesamt maximal sechs Jahre erreicht sind.
Ein Weiterverkauf des Fahrzeugs ist ohne Garantieverlust möglich
Ein weiterer Vorteil zur verlängerten Gewährleistung ist, dass diese nicht an den Eigentümer gebunden ist, sondern an das Fahrzeug – und damit beim Weiterverkauf übertragbar ist. So ist sichergestellt, dass auch gebrauchte Honda-Motorräder und Roller von der langfristigen Garantie-Sicherheit profitieren und die Werterhaltung positiv unterstützt wird.
Die neue Service-aktivierte Garantie SAWA gilt bei über 800 Honda-Vertragshändlern in 15 Ländern – vom Elektroscooter
EM1 e: bis zum Luxustourer
GL1800 Gold Wing.
Weitere Informationen und das Kleingedruckte zum neuen Service-aktivierten SAWA-Garantieprogramm gibt es bei jedem autorisierten Honda-Händler oder im Internet unter
www.honda.de