Der österreichische Bezirk Reutte sperrt in diesem Jahr vom 10. Juni bis 31. Oktober folgende Strecken für Motorräder mit einem Standgeräusch von mehr als 95 dB(A):
- B 198 Lechtalstraße von Steeg (Landesgrenze Vorarlberg) bis Weißenbach am Lech
- B 199 Tannheimerstraße von Weißenbach am Lech bis Schattwald (Staatsgrenze Deutschland)
- L 21 Berwang-Namloser Straße von Bichlbach bis Stanzach
- L 72 Hahntennjochstraße 2. Teil von Pfafflar bis Imst (Passhöhe)
- L 246 Hahntennjochstraße 1. Teil von Imst (Passhöhe) bis Imst Kreuzung Vogelhändlerweg
- L 266 Bschlaber Straße von Elmen bis Pfafflar
Grundlage für die Fahrverbote ist eine Studie aus dem Jahr 2019, die im Auftrag der Tiroler Landesregierung erstellt wurde. Darin steht: An der Hahntennjochstraße wurden an Spitzentagen bis zu 3.300 Motorräder gezählt, was einem Anteil von fast 70 Prozent des Gesamtverkehrs auf der Strecke entspricht. Vom enstehenden Lärm fühlt sich knapp die Hälfte der Bevölkerung "stark belästigt". Vor allem das Aufheulen der Motoren beim Beschleunigen und beim Herunterschalten vor Kurven empfinden zwei Drittel als besonders störend. Trotzdem wünschen sich die meisten von ihnen kein generelles Wochenendfahrverbot für Motorräder. Die Studie findet sich unter folgendem Link: https://www.tirol.gv.at/arbeit-wirtschaft/esa/laerm/motorradlaermstudie-2019/
Um die Bevölkerung nicht vor Motorradfahrern, aber vor übermäßigem Motorradlärm zu schützen, gelten ab 10. Juni 2020 folgende Regelungen:
- alle Motorräder die ein Standgeräusch von mehr als 95dB(A) aufweisen, dürfen die genannten Strecken nicht befahren
- es gilt der Wert, der in den Fahrzeugpapieren im Feld U.1 eingetragen ist
- das Verbot gilt auch für Ziel-, Quell- und Anrainerverkehr
- die Strafe bei Zuwiderhandlung beträgt 220 Euro
- die Polizei ist berechtigt zu laute Motorradfahrer zur Umkehr aufzufordern
- bei Bedarf können die Fahrverbote auf andere Strecken ausgeweitet werden. Aktuelle Informationen hierzu finden sich online: https://www.tirol.gv.at/motorrad-fahrverbot
Auf Nachfrage erklärte die Abteilung für Verkehrs- und Seilbahnrecht in Innsbruck gegenüber Motorrad & Reisen, der Wert von 95dB(A) Standgeräusch sei nicht willkürlich gewählt. Vielmehr habe man ihn in einem aufwändigen Prozess, auch unter Berücksichtigung medizinischer Aspekte, als sinnvoll festgelegt: In Zusammenarbeit mit Flensburg wurden die Zulassungszahlen und technischen Daten aller Motorräder ausgewertet, die auf den Straßen Europas unterwegs sind. Der Grenzwert von 95 dB(A) betreffe in Österreich demnach nur 6,7 % der zugelassenen Fahrzeuge. In Deutschland sei die Zahl ähnlich niedrig. Der Wert ist ein Kompromiss und eine Alternative zu generellen Streckensperrungen für Motorradfahrer. Zum Vergleich: 95 dB(A) entsprechen dem Maximalwert im Zuschauerbereich eines Rockkonzerts, festgeschrieben in der Lärmschutzrichtlinie für Veranstaltungen des Umweltbundesamtes. Nicht zu verwechseln ist er jedoch mit dem Fahrgeräusch oder dem Schallpegel, der bei den Anwohnern der genannten Strecken ankommt.
Entwarnung gilt damit für alle, deren Fahrzeugpapiere ein Standgeräusch unter 95 dB(A) ausweisen. Sie haben weiterhin freie Fahrt auf den genannten Strecken.
Zum Problem wird die Nachricht für Motorradbesitzer mit höherem Standgeräuschwert und solche, bei denen das Feld U.1 in den Papieren leer ist. "Wir haben inzwischen hunderte Anfragen von Motorradfahrern bekommen, die ihre Maschine vor Ort messen lassen wollen. Das ist allerdings nicht umsetzbar." Natürlich werden sie Sturm laufen, die Betroffenen der Regelung. "Egal wie fair man sein möchte", sagt uns der Österreicher am Telefon, "am Ende gibt es immer Empörung. Auf Seiten der Motorradfahrer und auf Seiten der Anwohner." Gut 93 Prozent der Motorradfahrer dürften hingegen aufatmen. Besser als eine generelle Sperrung der wunderschönen Strecken ist diese Form der Regelung allemal. Und weniger nervenaufreibend, als mit weichen Knien auf das Ergebnis der Messung am Straßenrand zu hoffen. Die Fahrzeugpapiere kann jeder bereits zuhause checken und weiß sofort, ob die Anfahrt lohnt oder nicht.