Hintergrund zum Verfahren: Das Markenamt in Europa hat bereits im Jahre 2014 die Hein Gericke Europe GmbH als Eigentümerin der „Hein Gericke“ Marken eingetragen, die sie durch die Übernahme erworben hat. Zuvor hatte die Hein Gericke Group GmbH allerdings am 2. Januar 2014 während der vorläufigen Insolvenz ihrer damaligen Tochter und Markeneigentümerin „Hein Gericke Deutschland GmbH“ eine Marke „Hein Gericke“ auf sich angemeldet. Das von der Hein Gericke Europe GmbH angestrengte Widerspruchsverfahren war erfolglos, da das Europäische Markenamt entschied, dass die Hein Gericke Europe GmbH nicht rechtzeitig innerhalb der Widerspruchsfrist formal als Eigentümerin der „Hein Gericke“ Marke in den Markenregistern eingetragen wurde, um im Widerspruchsverfahren gegen die Markenanmeldung erfolgreich zu sein. Aus diesem Grund hatte die Hein Gericke Europe GmbH die Löschung der angemeldeten Marke in einem Löschungsverfahren vor dem Landgericht Hamburg aufgrund ihrer eingetragenen älteren Rechte verlangt und nun durchgesetzt.
Das Landgericht Hamburg bestätigte in einem Urteil am 14. Juli 2016, dass die Hein Gericke Europe GmbH wirksam Eigentümerin ihrer „Hein Gericke“ Marke ist. Die Hein Gericke Europe GmbH hat damit die Löschung der angemeldeten Marke der Hein Gericke Group GmbH in einem Löschungsverfahren aufgrund ihrer eingetragenen älteren Rechte durchgesetzt.
Die Hein Gericke Group GmbH wurde vom Landgericht Hamburg verurteilt,• in die Löschung der Firmenbezeichnung „Hein Gericke Group GmbH“ im Handelsregister einzuwilligen
• in die Löschung und Dekonnektierung der Domains "heingericke-europe.de, heingerickeeurope.de, heingericke-europe.com, heingerickeeurope.com, heingerickegroup.net sowie heingericke-international.de" einzuwilligen
Zudem untersagt das Gericht der Hein Gericke Group GmbH, • die Bezeichnung „Hein Gericke Group GmbH“ oder „Hein Gericke Group TM“ im geschäftlichen Verkehr zu benutzen
• das Zeichen „heingerickegroup.net“ im geschäftlichen Verkehr zu benutzen
• die Nutzung der Bezeichnung „Hein Gericke“ für diverse Bekleidung und Schutzbekleidung der Klassen 9 und 25 innerhalb der Europäischen Union sowie für diverse Motorrad-Teile und -Accessoires der Klasse 12 in Deutschland
• Behauptungen wie „Europäisches Markenamt versagt die Markenrechte“ oder „Chinesen scheitern mit feindlichem Übernahmeversuch der Traditionsmarke Hein Gericke“ etc. aufzustellen
„Ich freue mich sehr über den positiven Ausgang des Verfahrens vor dem Landgericht Hamburg“, sagt Rutian „Paul“ Liao, Eigentümer der Hein Gericke Europe GmbH. „Zwar haben wir mit diesem Urteil gerechnet, dennoch hat uns dieses Verfahren und der Schutz unserer Marke viel abverlangt. Nun können wir uns voll und ganz unserem Geschäft und der Weiterentwicklung der Traditionsmarke Hein Gericke widmen und so die Zukunft des Unternehmens zielgerichtet gestalten.“
Zur Würdigung des rechtlichen Sachverhaltes hatte sich die Hein Gericke Europe GmbH auf die Expertise der von dem Unternehmen mit Markenrechtsangelegenheiten beauftragten internationalen Anwaltskanzlei Jones Day gestützt.
Über Hein Gericke Europe GmbH: Die Hein Gericke Europe GmbH mit Hauptsitz in Düsseldorf ist Eigentümer der Traditionsmarke „Hein Gericke” und drittgrößter Filialist für Motorradzubehör und -bekleidung in Deutschland. In seiner 45-jährigen Geschichte hat Hein Gericke zahlreiche Impulse in der Branche gesetzt. Der Umsatz im Jahr 2015 belief sich auf rund 30 Millionen Euro.
Das Landgericht Hamburg bestätigte in einem Urteil am 14. Juli 2016, dass die Hein Gericke Europe GmbH wirksam Eigentümerin ihrer „Hein Gericke“ Marke ist. Die Hein Gericke Europe GmbH hat damit die Löschung der angemeldeten Marke der Hein Gericke Group GmbH in einem Löschungsverfahren aufgrund ihrer eingetragenen älteren Rechte durchgesetzt.