Großveranstaltungen bis mindestens Ende Oktober untersagt

Wie bereits angekündigt, steht der Beschluss nun fest. Bund und Länder haben das Veranstalten von Großereignissen bis mindestens Ende Oktober untersagt.
19.06.2020
| Lesezeit ca. 1 Min.
Ausnahmen davon gibt es wohl nur unter sterilen Bedingungen. Alles, was in irgendeiner Art mit Geselligkeit oder Festcharakter zu tun hat, fällt flach!
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