Großveranstaltungen bis mindestens Ende Oktober untersagt
Wie bereits angekündigt, steht der Beschluss nun fest. Bund und Länder haben das Veranstalten von Großereignissen bis mindestens Ende Oktober untersagt.
Ausnahmen davon gibt es wohl nur unter sterilen Bedingungen. Alles, was in irgendeiner Art mit Geselligkeit oder Festcharakter zu tun hat, fällt flach!