Die Vereinheitlichung der Führerscheinrichtlinien innerhalb der EU schreitet weiter voran. Neben einer Vorlage der EU-Kommission hat zuletzt die französische Chefin des Verkehrsausschusses, Karima Delli, für Aufsehen gesorgt. Fordert sie doch massive Einschränkungen in die Bewegungsfreiheit aller Europäer. Betroffen davon wären sowohl Autofahrer als auch Motorradfahrer, egal ob jung oder alt.
Europaweite Gültigkeit von B196 und B17
Die gute Nachricht ist, dass die Einführung der B196-Regelung mit der 4. Richtlinie europaweit Gültigkeit erlangen wird. Dies soll auch für den Autobereich und die Regelung B17 (begleitetes Fahren bzw. Führerschein ab 17) gelten.
Digitaler Führerschein
Auch soll der digitale Führerschein endlich zum Einsatz kommen, was das Mitführen der Karte überflüssig machen würde. Die weiteren Vorschläge der EU-Kommission und die darüber hinaus noch strengeren Änderungswünsche der grünen Chefin des Verkehrsausschusses, Karima Delli, dürften für alle, die bislang deutsches Recht gewohnt waren, in die Kategorie „blanker Horror“ fallen, könnten doch massive Einschränkungen auf uns zukommen.
Befristung der Führerscheingültigkeit
Mittlerweile sind die neuen EU-Kartenführerscheine auf 15 Jahre befristet. Die Chefin des Verkehrsausschusses möchte dies ändern und bringt den Wunsch ein, die Befristung generell auf zehn Jahre zu verkürzen. Ist der Führerscheininhaber älter, verkürzen sich diese Fristen weiter. Ab 60 Jahren soll die Frist sieben Jahre betragen, ab 70 nur noch fünf Jahre, mit Erreichen des 80. Lebensjahres wären es nur noch zwei Jahre. Der derzeitige Entwurf sieht lediglich eine Befristung auf fünf Jahre ab dem 60. Lebensjahr vor.
Fahrtauglichkeits-Checks für alle
Geht es nach der EU-Kommission, sollen Senioren über 70 Jahren regelmäßig ihre Fahrtauglichkeit überprüfen lassen. In einigen EU-Ländern ist dies bereits gängige Praxis. Dem Verkehrsausschuss scheint dies jedoch nicht zu genügen. Deren Plan sieht vor, dass jeder, der zukünftig einen Antrag auf Erteilung, Änderung oder Verlängerung des Führerscheins stellt, eine ärztliche Untersuchung vorlegen soll. Betroffen wären Pkw- und Motorradklassen. In Kombination mit der Befristung im Alter wären regelmäßige verpflichtende ärztliche Untersuchungen die Folge.
Veränderte Probezeitrechnung
Im Entwurf der EU-Kommission enthalten ist die Idee, die Probezeit ad absurdum zu führen. Während es bislang so war, dass die Probezeit mitunter sogar führerscheinübergreifend angerechnet wurde – etwa, wenn ich vor dem Autoführerschein bereits mit einer 125er unterwegs war – soll sie nun für jede Führerscheinklasse einzeln erteilt werden. Hole ich also den Motorradführerschein nach, gilt für mich eine neue Probezeit, auch wenn ich diese bereits mit einer anderen Führerscheinklasse erfolgreich überstanden habe.
EU-weite Fahrverbote
Bislang war es so, dass ein Fahrverbot nur in dem Land galt, in dem es erteilt wurde. Damit soll nun Schluss sein, wenn es nach dem Willen der EU-Kommission geht. Das Problem dabei ist, dass die Vorschriften in den verschiedenen Länder voneinander abweichen. Ein Beispiel: Werde ich im Urlaub in einem Land geblitzt und verliere aufgrund der dort geltenden Regelung meinen Führerschein, verliere ich diese nun auch in Deutschland, obwohl das Vergehen hierzulande nicht zu dem Verlust der Fahrlizenz geführt hätte.
Klasse B und B+
Der Vorstand des Verkehrsausschusses hat immer noch Ideen für mehr Bürokratie. So soll die Führerscheinklasse B in einen Stufenführerschein aufgeteilt werden. Fahrer ab mindestens 18 Jahren dürften dann nur noch Fahrzeuge bis zu 1,8 Tonnen führen. Welcher Grundlage dieser Wert entbehrt und welcher Sicherheitsaspekt gefördert wird, wenn junge Menschen nicht einmal mehr einen kleinen Transporter fahren dürfen, wird nicht erklärt. Erreicht man das 21. Lebensjahr und hat die Probezeit erfolgreich absolviert, dürfte man wieder Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 3,5 Tonnen bewegen.
125er bzw. Führerscheinklasse A1 ab 18 Jahren
Eines der größten Privilegien mit dem Erreichen des 16. Lebensjahres war die von nun an unabhängige und uneingeschränkte Möglichkeit der autonomen Mobilität. Ab auf die 125er und weg. Die erste große Errungenschaft auf dem Weg zum Erwachsenwerden. Während man in Deutschland diesen Weg fördert und weiter zugänglich macht – wie mit dem
Rollerführerschein ab 15 – würde der Verkehrsausschuss in Brüssel das Mindestalter gerne auf 18 Jahre anheben. Wir räumen dieser Idee keine Chance auf Umsetzung ein, da sich die Altersgrenze von 16 Jahren innerhalb der EU bewährt hat. Somit wäre es keine Vereinheitlichung. Auch hat die Schweiz beispielsweise das Mindestalter zum Fahren von Leichtkrafträdern von 18 auf 16 Jahre herabgesetzt.
A2-Führerscheinpflicht
Die Möglichkeit des Direkteinstiegs in den A-Führerschein soll, wenn es nach Karima Delli ginge, abgeschafft werden. Das Mindestalter für die Führerscheinklasse A betrüge somit 20 Jahre und erfordert einen zweijährigen Vorbesitz der Klasse A2.
Nachtfahrverbot für Fahranfänger
Eine weitere Idee ist es, für Fahranfänger ein Nachtfahrverbot zwischen Mitternacht und sechs Uhr morgens zu verhängen, um die Unfallzahlen zu reduzieren. Besonders spannend dürfte sich neben der eingeschränkten Freizeitgestaltung auch der Weg zur Arbeit für Schichtarbeiter oder Berufsgruppen, die sehr früh zu arbeiten beginnen, wie etwa Bäcker, gestalten.
Tempolimit auf 90 km/h
Für Fahranfänger plant die französische Grünen-Politikerin Karima Delli ein Tempolimit von 90 Kilometern pro Stunde, was einen Überholvorgang von Lkws praktisch unmöglich machen würde. Im Sinne der Sicherheit ist dies sicherlich nicht. Dazu soll es ein generelles Tempolimit von 110 km/h geben. Zur kleinen Erinnerung – im Heimatland der Politikerin gilt für Fahrten mit einem Anhänger derzeit ein Tempolimit von 130 km/h auf Autobahnen. Dementsprechend dürfte auch diese Idee keine Chance auf Umsetzung haben.
Viele Vorhaben nicht Mehrheitsfähig
Gegenwärtig handelt es sich bei allen Maßnahmen um bis jetzt nicht rechtsverbindliche Vorschläge. Über den Kommissionsentwurf aus dem März 2023 sowie über alle Ideen zu den Änderungswünschen muss noch abgestimmt werden. Wie das bei Kompromisspolitik aber immer so ist, müssen wir damit rechnen, dass die ein oder andere Idee auch umgesetzt werden könnte. Diese muss dann im Anschluss noch im nationalen Recht verankert werden, was einiger Zeit bedarf. Deutschland hat in Person von Verkehrsminister Volker Wissing bereits Widerstand gegen zahlreiche Vorhaben angekündigt. Auch parteiübergreifend sind überwiegend kritische Stimmen zu vernehmen.
Fazit – Bürokratie und Einschränkung der Freiheit
Sowohl der Kommissionsentwurf als auch die übertriebenen Forderungen er Politikern Delli zur Vereinheitlichung und Verschärfung der Führerscheinrichtlinien durch die EU dürfte wenig zur Verkehrssicherheit beitragen. Bei allen Ideen zur Rettung von Leben darf man nicht vergessen, dass Deutschland über eine der besseren Unfallstatistiken verfügt. Neben den infrastrukturellen und geografischen Unterschieden der Mitgliedstaaten sind über Jahrzehnte hinweg auch verkehrspolitisch grundlegend unterschiedliche Ansätze verfolgt worden. Möchte man wirklich für Sicherheit sorgen, hat man mit der Instandsetzung und Verbesserung des Straßennetzes sowie der Installation von Unterfahrschutz geeignete Instrumente, die es auszureizen gilt, bevor es an Einschränkungen der Führerscheininhaber – vornehmlich Anfänger und Ältere – geht.