Nachdem sich bereits zahlreiche Regelungen für 2025 geändert haben, sind nun die Führerscheinrichtlinien an der Reihe. Die EU-Mitgliedstaaten und das Europäische Parlament haben sich auf eine umfassende Reform des Führerscheinrechts verständigt. Die vorläufige politische Einigung betrifft unter anderem den Führerscheinentzug bei schweren Unfällen, die Einführung des digitalen Führerscheins sowie neue Regelungen für medizinische Untersuchungen und die Probezeit. Deutschland muss die beschlossenen Maßnahmen nach der formellen Annahme noch in nationales Recht überführen.
Künftig gelten Fahrverbote, die in einem EU-Mitgliedstaat wegen schwerer Verkehrsverstöße verhängt wurden, auch im Herkunftsland des Führerscheins. Das bedeutet: Verursacht ein Fahrer im Ausland einen schweren Unfall, kann ihm der Führerschein EU-weit entzogen werden. Bislang war ein Entzug nur in dem Land möglich, in dem die Fahrerlaubnis erteilt wurde. Die
neue Regelung soll verhindern, dass verurteilte Fahrer durch Ausweichen in andere Mitgliedsstaaten ihre Strafen umgehen können. Die EU-Länder werden dazu verpflichtet, relevante Informationen zum Führerscheinstatus grenzüberschreitend auszutauschen.
Bis Ende 2030 soll ein EU-weit gültiger digitaler Führerschein eingeführt werden. Er wird Teil der European Digital Identity Wallet (EUDI-Wallet) und soll in allen Mitgliedsländern anerkannt sein. Zusätzlich bleibt die Möglichkeit bestehen, einen physischen Führerschein zu beantragen.
Führerscheine der Klassen B (Pkw) und A (Motorrad) sollen künftig einheitlich 15 Jahre gültig sein. Wird der Führerschein auch als Personalausweis verwendet, verkürzt sich die Gültigkeit auf 10 Jahre. Für Lkw- und Busklassen (C und D) bleibt es bei fünf Jahren. Die Mitgliedstaaten dürfen für Personen ab 65 Jahren kürzere Gültigkeitszeiträume vorsehen.
Bei der Führerscheinprüfung sollen alle Mitgliedstaaten künftig entweder eine ärztliche Untersuchung oder eine standardisierte Selbstauskunft zur gesundheitlichen Eignung verlangen. Die Entscheidung, welches Modell verwendet wird, liegt bei den jeweiligen Ländern. Verpflichtende medizinische Untersuchungen ab 70 Jahren wurden nicht eingeführt.
Die Probezeit für Fahranfänger wird EU-weit vereinheitlicht und auf mindestens zwei Jahre festgelegt. Innerhalb dieses Zeitraums gelten strengere Vorschriften im Hinblick auf Alkohol- und Drogenkonsum am Steuer. Das Ziel ist eine Senkung der Unfallzahlen bei jungen Fahrern gemäß der Logik „höhere Strafen, weniger Vergehen“.
Das begleitete Fahren ab 17 Jahren wird in der gesamten EU harmonisiert. Zusätzlich wird es künftig auch für die Lkw-Klasse C möglich sein, um dem Fahrermangel im Transportgewerbe entgegenzuwirken. Die Altersgrenze für den regulären Erwerb eines C-Führerscheins liegt derzeit bei 21 Jahren.
Wer in einem anderen EU-Land lebt, aber die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaates besitzt, kann die Führerscheinprüfung künftig im Heimatland ablegen – sofern diese im Wohnsitzland nicht in einer Amtssprache des Herkunftslandes angeboten wird.
Die mögliche Anhebung der zulässigen Gesamtmasse auf 4,25 Tonnen für Fahrzeuge der Klasse B – insbesondere im Hinblick auf größere Wohnmobile – wurde bislang nicht abschließend geregelt. Weitere Informationen sollen dazu folgen.
Die vorläufige Einigung muss noch formell durch das Europäische Parlament und den Rat bestätigt werden. Anschließend wird die neue Führerscheinrichtlinie im Amtsblatt der EU veröffentlicht. Danach ist jedes Mitgliedsland verpflichtet, die Regelungen in nationales Recht zu überführen. In Deutschland ist mit der Umsetzung voraussichtlich ab 2026 zu rechnen.