Führerschein 2025 – Änderungen, die man wissen sollte!

Die EU einigt sich auf eine neue Führerscheinrichtlinie – einiges davon könnte als diskriminierend ausgelegt werden. Was sich für Auto-, Lkw- und Motorradfahrer ändert.
26.03.2025
| Lesezeit ca. 3 Min.
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Nachdem sich bereits zahlreiche Regelungen für 2025 geändert haben, sind nun die Führerscheinrichtlinien an der Reihe. Die EU-Mitgliedstaaten und das Europäische Parlament haben sich auf eine umfassende Reform des Führerscheinrechts verständigt. Die vorläufige politische Einigung betrifft unter anderem den Führerscheinentzug bei schweren Unfällen, die Einführung des digitalen Führerscheins sowie neue Regelungen für medizinische Untersuchungen und die Probezeit. Deutschland muss die beschlossenen Maßnahmen nach der formellen Annahme noch in nationales Recht überführen.

Fahrverbote: Führerscheinentzug wird EU-weit durchgesetzt

Künftig gelten Fahrverbote, die in einem EU-Mitgliedstaat wegen schwerer Verkehrsverstöße verhängt wurden, auch im Herkunftsland des Führerscheins. Das bedeutet: Verursacht ein Fahrer im Ausland einen schweren Unfall, kann ihm der Führerschein EU-weit entzogen werden. Bislang war ein Entzug nur in dem Land möglich, in dem die Fahrerlaubnis erteilt wurde. Die

neue Regelung soll verhindern, dass verurteilte Fahrer durch Ausweichen in andere Mitgliedsstaaten ihre Strafen umgehen können. Die EU-Länder werden dazu verpflichtet, relevante Informationen zum Führerscheinstatus grenzüberschreitend auszutauschen.

Ohne Lappen in der Tasche – Digitaler Führerschein bis 2030

Bis Ende 2030 soll ein EU-weit gültiger digitaler Führerschein eingeführt werden. Er wird Teil der European Digital Identity Wallet (EUDI-Wallet) und soll in allen Mitgliedsländern anerkannt sein. Zusätzlich bleibt die Möglichkeit bestehen, einen physischen Führerschein zu beantragen.

Gültigkeitsdauer der Führerscheine – Beschränkungen für 65+ möglich

Führerscheine der Klassen B (Pkw) und A (Motorrad) sollen künftig einheitlich 15 Jahre gültig sein. Wird der Führerschein auch als Personalausweis verwendet, verkürzt sich die Gültigkeit auf 10 Jahre. Für Lkw- und Busklassen (C und D) bleibt es bei fünf Jahren. Die Mitgliedstaaten dürfen für Personen ab 65 Jahren kürzere Gültigkeitszeiträume vorsehen.

Medizinische Untersuchung oder Selbstauskunft

Bei der Führerscheinprüfung sollen alle Mitgliedstaaten künftig entweder eine ärztliche Untersuchung oder eine standardisierte Selbstauskunft zur gesundheitlichen Eignung verlangen. Die Entscheidung, welches Modell verwendet wird, liegt bei den jeweiligen Ländern. Verpflichtende medizinische Untersuchungen ab 70 Jahren wurden nicht eingeführt.

Einheitliche Probezeit und verschärfte Alkoholgrenzen

Die Probezeit für Fahranfänger wird EU-weit vereinheitlicht und auf mindestens zwei Jahre festgelegt. Innerhalb dieses Zeitraums gelten strengere Vorschriften im Hinblick auf Alkohol- und Drogenkonsum am Steuer. Das Ziel ist eine Senkung der Unfallzahlen bei jungen Fahrern gemäß der Logik „höhere Strafen, weniger Vergehen“.

Begleitetes Fahren ab 17 auch für Lkw

Das begleitete Fahren ab 17 Jahren wird in der gesamten EU harmonisiert. Zusätzlich wird es künftig auch für die Lkw-Klasse C möglich sein, um dem Fahrermangel im Transportgewerbe entgegenzuwirken. Die Altersgrenze für den regulären Erwerb eines C-Führerscheins liegt derzeit bei 21 Jahren.

Führerscheinprüfungen im Herkunftsland möglich

Wer in einem anderen EU-Land lebt, aber die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaates besitzt, kann die Führerscheinprüfung künftig im Heimatland ablegen – sofern diese im Wohnsitzland nicht in einer Amtssprache des Herkunftslandes angeboten wird.

Klasse B: Noch keine Entscheidung zur Gewichtsgrenze

Die mögliche Anhebung der zulässigen Gesamtmasse auf 4,25 Tonnen für Fahrzeuge der Klasse B – insbesondere im Hinblick auf größere Wohnmobile – wurde bislang nicht abschließend geregelt. Weitere Informationen sollen dazu folgen.

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Umsetzung in deutsches Recht

Die vorläufige Einigung muss noch formell durch das Europäische Parlament und den Rat bestätigt werden. Anschließend wird die neue Führerscheinrichtlinie im Amtsblatt der EU veröffentlicht. Danach ist jedes Mitgliedsland verpflichtet, die Regelungen in nationales Recht zu überführen. In Deutschland ist mit der Umsetzung voraussichtlich ab 2026 zu rechnen.

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Kommentare (7)
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29.03.2025 07:35


Einmal Biker, immer Biker‼️😉🏍💪👍🏁🤜🤛
Allerdings immer wieder neue Regeln, z. B. die Reifenbindungsgeschichte, o. Geräuschkulisse, Führerscheinänderungen usw. !
Es gibt weitaus sehr viel andere Baustellen in unserem Land ! Mit einer der wichtigsten, Infrastruktur, E-Mobilität usw. !
Arbeiten soll die Menschheit bis zum Umfallen, am besten gleich ins Grab ! Macht weiterso ihr Regierenden‼️
Schönes MotoGP u. SBK - WE
Cashe 😉💪🏍🏁👍🤜🤛
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Raika
27.03.2025 09:40


Mal wieder nur Verbote und Gängelung der Motorradfahrer. Zudem Altersdiskriminierung. Besser wäre die Straßen sicherer zu machen z. B. durch doppelte Leitplanken und bessere Strassenbeläge.
1 Antwort
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Walter
28.03.2025 08:02


Da bin ich ganz dabei. Wir alten Menschen sollen bald bis 70 arbeiten aber der Führerschein wird beschnitten, es passt nicht  zu sammen. Was würden das EU Palament sagen wenn die Mitglieder nur noch von 17 bis 40 Jahre alt sein dürfen und eine Fahrerlaubnis besitzen müssen bei einer mindes Fahrleistung von 10.000km pro Jahr. Auf die Antwort bin ich gespannt.
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27.03.2025 09:00


Digitaler Führerschein und geplante Gesundheitsprüfung ab 65 Jahren: Meine Bedenken
Die Entwicklungen rund um den Führerschein in Deutschland, insbesondere die geplante Einführung eines digitalen Führerscheins und die diskutierte verpflichtende Gesundheitsprüfung ab dem 65. Lebensjahr, sehe ich mit großer Skepsis.
Zum digitalen Führerschein:
Auch wenn die Idee einer digitalen Ergänzung des physischen Führerscheins auf den ersten Blick modern und praktisch erscheint, überwiegen für mich die Bedenken. Die Abhängigkeit von einem funktionierenden Smartphone, einem geladenen Akku und einer stabilen Internetverbindung im Falle einer Verkehrskontrolle birgt erhebliche Risiken und Unannehmlichkeiten. Was passiert bei einem technischen Defekt des Geräts? Wie sicher sind die Daten vor Missbrauch und Cyberangriffen? Gerade ältere Verkehrsteilnehmer könnten hier vor unüberwindbaren technischen Hürden stehen. Der physische Führerschein ist ein bewährtes, zuverlässiges Dokument, das unabhängig von Technologie funktioniert. Solange die Sicherheit und die reibungslose Funktionalität des digitalen Pendants nicht zweifelsfrei gewährleistet sind, sehe ich keinen zwingenden Grund für seine Einführung als verpflichtenden Ersatz. Eine optionale Ergänzung mag sinnvoll sein, die Pflicht zur Nutzung eines digitalen Führerscheins lehne ich jedoch ab.

Zur geplanten Gesundheitsprüfung ab 65 Jahren:
Die Diskussion um verpflichtende Gesundheitsprüfungen für ältere Autofahrer ab dem 65. Lebensjahr halte ich für einen pauschalen und diskriminierenden Ansatz. Das Alter allein ist kein hinreichendes Kriterium für die Fahrtüchtigkeit. Viele ältere Menschen sind körperlich und geistig fit und nehmen aktiv am Straßenverkehr teil, während es in jüngeren Altersgruppen durchaus Personen mit eingeschränkter Fahrtauglichkeit gibt.
Statt einer altersbedingten Generalisierung sollte der Fokus auf einer individuellen Beurteilung der Fahrtüchtigkeit liegen, und zwar unabhängig vom Alter. Dies könnte durch regelmäßige Selbsttests, freiwillige Fahrtrainings oder gezielte Überprüfungen bei auffälligem Fahrverhalten erfolgen. Eine verpflichtende, altersbasierte Gesundheitsprüfung empfinde ich als Eingriff in die persönliche Freiheit und als eine unnötige Stigmatisierung älterer Verkehrsteilnehmer, die oft auf ihr Auto angewiesen sind, um mobil zu bleiben und am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen. Es ist wichtig, die Mobilität älterer Menschen zu gewährleisten, solange sie sicher am Straßenverkehr teilnehmen können. Eine pauschale Altersgrenze für verpflichtende Tests ist hierfür der falsche Weg.
1 Antwort
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27.03.2025 11:02


Es gibt in einer Demokratie nicht nur Rechte sondern auch Pflichten! Zu den Pflichten gehört meine Verantwortung gegenüber der Gesamtgesellschaft. Nur wenn eine Gesamtgesellschaft als soziale Gemeinschaft funktioniert, funktioniert die Gesamtgesellschaft in einer Demokratie. Hier geht es um die Sicherheit der Gesamtgesellschaft! Da sind persönliche Befindlichkeiten und Eitelkeiten fehl am Platze. Aus Erfahrung wissen wir, dass Freiwilligkeit nicht funktioniert. Der Altersprozess geht schleichend voran und man merkt nicht wirklich, wie Sinne und Reaktion nachlassen, da man sich an gewisse Zustände gewöhnt oder schlimmer, sie ignoriert. So sind die Naturgesetze die man nicht ändern kann, und das hat so gar nichts mit Diskriminierung zu tun. Deshalb ist eine Gesundheitsüberprüfung wichtig! Das wird von LKW-Fahrern auch verlangt. Wo ist das Problem bei PKW-Fahrern? Wie oft hört man dass Senioren Bremse mit Gas verwechseln, was schnell zu einer Katastrophe führen kann. Mir wird schon Angst und Bange, wenn ich dran denke, dass die jüngeren Generationen mit schwindenden motorischen Fähigkeiten auf den Verkehr losgelassen werden, wie sieht das im Alter aus?...dann Senioren mit einer evtl. beginnenden Demenz...wenn ich eine Maschine führe/bediene, die viel Schaden anrichten kann, muss ich dafür tauglich sein und auch eine Gesundheitsüberprüfung über mich ergehen lassen. Das gehört zur gesellschaftlichen Verantwortung. Da ist die Diskiminierungskeule echt unangebracht.
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KlausS
27.03.2025 08:09


sollte schnellstens übernommen werden
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Kad
26.03.2025 20:30


Warum müssen tunesia Theorie und Praxis Prüfung machen um den FS umzuschreiben und Südafrika gar nichts nur umschreiben