Der alte Papierführerschein wird in Kürze zur Rarität. Bis zum 19. Januar 2025 müssen alle Jahrgänge ab 1971 das alte Dokument gegen einen neuen Scheckkartenführerschein umgetauscht haben. Nach diesem Stichtag werden nur noch die vor 1953 Geborenen die Papierführerscheine nutzen dürfen – sie haben bis zum 19. Januar 2033 Zeit, den Umtausch vorzunehmen.
Der Grund für diese Umstellung ist eine EU-Richtlinie, die fälschungssichere Führerscheine in allen Mitgliedstaaten vorschreibt. Durch das neue Dokument sollen Manipulationen verhindert und eine europaweite Standardisierung erreicht werden. In Deutschland begann die Umtauschpflicht für bestimmte Jahrgänge bereits 2022, und sie wurde 2023 sowie 2024 auf weitere Altersgruppen ausgedehnt. Dies betrifft nicht nur Inhaber alter Papierführerscheine, sondern ab 2026 auch jene mit dem Kartenführerschein, der ab 1999 ausgegeben wurde.
Wer nach Ablauf der Frist noch mit einem alten Führerschein unterwegs ist, riskiert ein Bußgeld von 10,-- Euro. Der ADAC weist zudem darauf hin, dass im Ausland Schwierigkeiten auftreten können, insbesondere bei Polizeikontrollen oder der Anmietung eines Fahrzeugs, da der alte Führerschein dort möglicherweise nicht mehr anerkannt wird.
Da der Umtausch für viele Jahrgänge verpflichtend und bundesweit organisiert ist, empfiehlt der ADAC, frühzeitig einen Termin bei der Führerscheinstelle zu vereinbaren. Dies kann in Ballungsgebieten länger dauern, da viele Bürger den Umtausch gleichzeitig durchführen müssen. Die Kosten für den Umtausch belaufen sich auf 25,-- Euro, zusätzlich fallen bei Verlust oder erheblichen Beschädigungen des alten Führerscheins eventuell Nachweiskosten an.