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Euro-4 Abgasnorm Sonderreglung: Motorradhandel entlastet
Ein Covid-19-Maßnahmenpaket soll den Abverkauf von Euro-4-Fahrzeuge erleichtern. Das Europaparlament unterstützt den Vorschlag des IVM mit großer Mehrheit.
Harley-Davidson
Sobald am 1. Januar 2021 europaweit die neue Abgasnorm Euro-5 in Kraft tritt, dürfen Fahrzeuge nach alter Euro-4-Norm nur noch über eine Ausnahmegenehmigung in einer begrenzten Menge und für einen befristeten Zeitraum neu zugelassen werden. Die Branche spricht in solchen Fällen von einer auslaufenden Serie.
Covid-19 könnte jedoch am geordneten Übergang von der alten in die neue Norm rütteln.
Das Europaparlament hat in großer Mehrheit eine Covid-19-Maßnahme beschlossen, nach der für Motorräder der Euro-4 Abgasnorm eine Sonderregelung eingeführt werden soll.
Christoph Gatzweiler, Ressortleiter Technik beim IVM, erläutert die beiden Möglichkeiten der verlängerten Zulassungsfähigkeit für Euro-4 Fahrzeuge: „Neben der normalen auslaufenden Serie mit einer entsprechenden Ausnahmegenehmigung des Kraftfahrt-Bundesamtes, wird es eine einmalige Covid-19-Maßnahme geben. Entgegen einiger Pressemitteilungen beschränkt auch diese Maßnahme die maximale Anzahl der Fahrzeuge, die nur für das Jahr 2021 noch zulassungsfähig sein werden. Auch für die Covid-19 Maßnahme muss im jeweiligen Mitgliedsstaat der EU eine Ausnahmegenehmigung für eine auslaufende Serie beantragt werden. Sie ist kein Freifahrtschein für eine grundsätzliche Verlängerung der Euro-4. Die Euro-5 kommt auf jeden Fall zum 01.01.2021.
Jeder Fahrzeughersteller kann für seinen überzähligen Lagerbestand jetzt eine der beiden Maßnahmen wählen. Die Wahl hat er sogar für jede einzelne Typgenehmigung. Denn die normale auslaufende Serie ist zwar auf die Anzahl von 10 % der zugelassenen Fahrzeuge eines Typs aus den Jahren 2019 und 2020 beschränkt, hat aber den Vorteil, dass sich die Zulassungsfähigkeit der genehmigten Fahrzeuge auf zwei Jahre (2021 und 2022) erstreckt.
Bei der Covid-19 Maßnahme wäre eine Neuzulassung hingegen nur für weitere 12 Monate bis zum 31.12.2021 möglich, dafür wäre die Anzahl der Fahrzeuge aber höher.
Der Antragsteller sollte also genau prüfen, welche der beiden Regeln für eine auslaufende Serie am besten zu dem betroffenen Fahrzeugtyp passt.“
Die neue Regelung ist daher keinesfalls eine Fristverlängerung. Euro 5 kommt, wie geplant, am 01.01.2020.
Ob die Hersteller insgesamt mehr Fahrzeuge über die Standard-Ausnahmeregelung zulassen können, oder ob die einmalige Parallelregelung der Covid-19-Maßnahme eine günstigere Quote bedeutet, ist dabei von Modell zu Modell zu prüfen.
Eines war wohl selbst den Politikern im Europaparlament klar: Die betroffenen Euro-4-Fahrzeuge sind bereits produziert und werden so oder so auf Europas Straßen fahren. Sofern sie nicht über eine Ausnahmeregelung zugelassen werden könnten, müssten die Hersteller sie noch 2020 als Tageszulassung anmelden. Den Zulassungsstellen, die im derzeitigen Covid-19-Notbetrieb aber bereits mit dem Tagesgeschäft am Limit laufen, wäre mit einer Flut von mehreren hundert Neuzulassungen pro Hersteller bis zum Jahresende ebenso wenig geholfen, wie der Umwelt. Denn daran, dass die Modelle auf die Straße kommen, ändert der Termin ihrer Zulassung nichts. Die Parlamentarier stimmten daher beinahe einstimmig für die entlastende Zusatzregelung.
#Szene
Covid-19 könnte jedoch am geordneten Übergang von der alten in die neue Norm rütteln.
Covid-19-Sonderreglung für Euro-4-Fahrzeuge
Das Europaparlament hat in großer Mehrheit eine Covid-19-Maßnahme beschlossen, nach der für Motorräder der Euro-4 Abgasnorm eine Sonderregelung eingeführt werden soll.Christoph Gatzweiler, Ressortleiter Technik beim IVM, erläutert die beiden Möglichkeiten der verlängerten Zulassungsfähigkeit für Euro-4 Fahrzeuge: „Neben der normalen auslaufenden Serie mit einer entsprechenden Ausnahmegenehmigung des Kraftfahrt-Bundesamtes, wird es eine einmalige Covid-19-Maßnahme geben. Entgegen einiger Pressemitteilungen beschränkt auch diese Maßnahme die maximale Anzahl der Fahrzeuge, die nur für das Jahr 2021 noch zulassungsfähig sein werden. Auch für die Covid-19 Maßnahme muss im jeweiligen Mitgliedsstaat der EU eine Ausnahmegenehmigung für eine auslaufende Serie beantragt werden. Sie ist kein Freifahrtschein für eine grundsätzliche Verlängerung der Euro-4. Die Euro-5 kommt auf jeden Fall zum 01.01.2021.
Bei der Covid-19 Maßnahme wäre eine Neuzulassung hingegen nur für weitere 12 Monate bis zum 31.12.2021 möglich, dafür wäre die Anzahl der Fahrzeuge aber höher.
Der Antragsteller sollte also genau prüfen, welche der beiden Regeln für eine auslaufende Serie am besten zu dem betroffenen Fahrzeugtyp passt.“
Die neue Regelung ist daher keinesfalls eine Fristverlängerung. Euro 5 kommt, wie geplant, am 01.01.2020.
Ob die Hersteller insgesamt mehr Fahrzeuge über die Standard-Ausnahmeregelung zulassen können, oder ob die einmalige Parallelregelung der Covid-19-Maßnahme eine günstigere Quote bedeutet, ist dabei von Modell zu Modell zu prüfen.
Niemand wird bereits produzierte Fahrzeuge verschrotten
Eines war wohl selbst den Politikern im Europaparlament klar: Die betroffenen Euro-4-Fahrzeuge sind bereits produziert und werden so oder so auf Europas Straßen fahren. Sofern sie nicht über eine Ausnahmeregelung zugelassen werden könnten, müssten die Hersteller sie noch 2020 als Tageszulassung anmelden. Den Zulassungsstellen, die im derzeitigen Covid-19-Notbetrieb aber bereits mit dem Tagesgeschäft am Limit laufen, wäre mit einer Flut von mehreren hundert Neuzulassungen pro Hersteller bis zum Jahresende ebenso wenig geholfen, wie der Umwelt. Denn daran, dass die Modelle auf die Straße kommen, ändert der Termin ihrer Zulassung nichts. Die Parlamentarier stimmten daher beinahe einstimmig für die entlastende Zusatzregelung.
#Szene