Das Bundeskabinett beschloss folgende Einreiseverordnung: Jeder, der aus einem Risikogebiet einreist, muss binnen 48 Stunden einen negativen Corona-Test vorlegen. Wer aus besonders schweren Gebieten einreist, (wird nicht genauer definiert) muss unter Umständen schon vor der Rückreise eine digitale Einreiseverordnung beantragen. Auch wurde der quarantänebedingte Verdienstausfall gestrichen, wenn die Reise vermeidbar gewesen wäre und die Region 48 Stunden vor Reisebeginn als Risikogebiet ausgewiesen wurde.
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