Cannabislegalisierung: neuer Grenzwert empfohlen, Gesetzesänderung notwenig

Das Cannabisgesetz ist verabschiedet. Nun hat eine unabhängige Expertengruppe einen neuen Grenzwert und weitere Maßnahmen empfohlen. Was gilt zukünftig?
Die Cannabis-Legalisierung kommt. Alle Hürden des Gesetzgebers wurden rechtzeitig genommen und ab dem 1. April ist der Besitz und Anbau von bis zu 50 Gramm Cannabis keine Drogenkriminalität mehr, sondern vollkommen legal.

Die Empfehlungen der Experten: neuer Grenzwert, absolutes Alkoholverbot

Dennoch gibt es, will man auch zukünftig nach Genuss THC-haltiger Stoffe legal am Straßenverkehr teilnehmen, einiges zu beachten. So hat sich die für Grenzwerte zuständige unabhängige Expertengruppe des Bundesverkehrsministeriums heute auf einen Grenzwert geeinigt, bis zu dem die Teilnahme am Straßenverkehr legal ist. Nach Empfehlung der Experten soll am Straßenverkehr teilnehmen dürfen, wer nicht mehr als 3,5 ng/ml THC im Blutserum hat. Laut Aussage der Expertengruppe ist dies ein konservativer Wert, der „vom Risiko vergleichbar sei mit einer Blutalkoholkonzentration von 0,2 Promille“. 
Zusätzlich empfiehlt das Gremium Cannabiskonsumenten auch bei Unterschreitung des Grenzwerts den Mischkonsum mit Alkohol zu untersagen.

Speicheltests zur Verdachtsüberprüfung

Außerdem seien, so die Experten, Speicheltests mit hoher Empfindlichkeit als Vorscreening erforderlich. Zur Umsetzung empfehlen sie den Blick ins Ausland und die dort bereits gesammelten Erfahrungen.

Änderung des Straßenverkehrsgesetzes notwendig

Damit der empfohlene Grenzwert rechtssicher und auch zukünftig von Gerichten und bei Kontrollen anerkannt wird, ist laut Cannabis-Gesetz eine Änderung des Straßenverkehrsgesetzes durch den Gesetzgeber zwingen nötig. Bis dahin gilt weiterhin der bisherige Grenzwert von aktuell 1,0 ng/ml THC im Blut zur Feststellung der Fahrtüchtigkeit. Wer diesen Wert überschreitet und erwischt wird, dem drohen auch weiterhin harte Strafen. Mindestens 500,-- Euro Bußgeld, ein Monat Fahrverbot, zwei Punkte in Flensburg sowie die mögliche Anordnung einer medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU) sieht der Gesetzgeber für Verstöße vor.

Empfehlung macht keine Unterschiede zwischen Dauerkiffern und Erstkonsument

Doch auch der neu festgelegte Grenzwert dürfte für Kritik sorgen. So bleibt, nach aktueller Studienlage, jemand nach erstmaligem Konsum länger und gegebenenfalls auch unter dem empfohlenen Grenzwert fahruntüchtig, wohingegen bei Dauerkonsumenten trotz höherer Werte Rückschlüsse auf den zeitlichen Abstand zum Konsum kaum noch möglich sind.


#Deutschland#Führerschein#News#Sicherheit#Szene
MotorBiker82
14.04.2024 22:57

Grenzwerte und Grünzeug
Also, wenn ich das richtig verstehe, sind wir bald offiziell im Land der Dichter und Kiffer! Die neue THC-Grenze klingt ja wie ein Freifahrtschein für Grünzeug-Gourmets. Mal ehrlich, wer checkt schon seinen THC-Pegel, bevor er ins Auto steigt? „Moment, Schatz, ich muss noch schnell meinen Blutserum-Wert checken, bevor wir zum Einkaufen düsen.“
Antworten
Bernd1250
11.04.2024 08:38

Kiffer
Lass das Fahrzeug bitte einfach stehen ....
Antworten
MichaelS
10.04.2024 08:16

Grenzwert-Anpassung
Finde die Anpassung des Grenzwerts und das Alkoholverbot sinnvoll für mehr Sicherheit im Straßenverkehr. Hoffentlich setzen sie es schnell um!
Antworten
NeutralUser123
07.04.2024 11:40

Grenzwert und Fahrtüchtigkeit
Die Fahrsicherheit sollte immer im Vordergrund stehen, und da machen Pauschalurteile wenig Sinn.
Antworten
ThomasB
06.04.2024 21:53

Grenzwert Diskussion
Der neue Grenzwert scheint willkürlich und berücksichtigt nicht die unterschiedlichen Toleranzniveaus der Konsumenten. Eine Einheitsregelung ist unrealistisch.
Antworten
Lukas
05.04.2024 23:50

Grenzwerte
...sind überflüssig. Nüchtern so oder so, das Mittel ist egal.
Antworten
Tourer
05.04.2024 15:42

Cannabislegalisierung
Wer Motorrad oder Auto fährt sollte keinen Grenzwert beachten sondern schlichtweg die Finger von Drogen und Alkohol lassen.
Antworten
kritikmotor
02.04.2024 21:10

Grenzwert und Dauerkonsum Problematik
Ich finde den neuen Grenzwert für THC im Straßenverkehr angesichts der unterschiedlichen Wirkung auf Erstkonsumenten vs. Dauerkonsumenten extrem problematisch. Es ist ein offenes Geheimnis, dass die Toleranz bei Menschen, die regelmäßig Cannabis konsumieren, deutlich höher ist und somit die Fahrtüchtigkeit nicht zwangsläufig beeinträchtigt wird, auch wenn die THC-Werte höher sind. Hier wird mit zweierlei Maß gemessen, was in der Praxis zu ungerechten Ergebnissen führen kann. Eine differenziertere Regelung wäre sinnvoller.
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