Die
Cannabis-Legalisierung kommt. Alle Hürden des Gesetzgebers wurden rechtzeitig genommen und ab dem 1. April ist der Besitz und Anbau von bis zu 50 Gramm Cannabis keine Drogenkriminalität mehr, sondern vollkommen legal.
Die Empfehlungen der Experten: neuer Grenzwert, absolutes Alkoholverbot
Dennoch gibt es, will man auch zukünftig nach Genuss THC-haltiger Stoffe legal am Straßenverkehr teilnehmen, einiges zu beachten. So hat sich die für Grenzwerte zuständige unabhängige Expertengruppe des Bundesverkehrsministeriums heute auf einen Grenzwert geeinigt, bis zu dem die Teilnahme am Straßenverkehr legal ist. Nach Empfehlung der Experten soll am Straßenverkehr teilnehmen dürfen, wer nicht mehr als 3,5 ng/ml THC im Blutserum hat. Laut Aussage der Expertengruppe ist dies ein konservativer Wert, der „vom Risiko vergleichbar sei mit einer Blutalkoholkonzentration von 0,2 Promille“.
Zusätzlich empfiehlt das Gremium Cannabiskonsumenten auch bei Unterschreitung des Grenzwerts den Mischkonsum mit Alkohol zu untersagen.
Speicheltests zur Verdachtsüberprüfung
Außerdem seien, so die Experten, Speicheltests mit hoher Empfindlichkeit als Vorscreening erforderlich. Zur Umsetzung empfehlen sie den Blick ins Ausland und die dort bereits gesammelten Erfahrungen.
Änderung des Straßenverkehrsgesetzes notwendig
Damit der empfohlene Grenzwert rechtssicher und auch zukünftig von Gerichten und bei Kontrollen anerkannt wird, ist laut Cannabis-Gesetz eine Änderung des Straßenverkehrsgesetzes durch den Gesetzgeber zwingen nötig. Bis dahin gilt weiterhin der bisherige Grenzwert von aktuell 1,0 ng/ml THC im Blut zur Feststellung der Fahrtüchtigkeit. Wer diesen Wert überschreitet und erwischt wird, dem drohen auch weiterhin harte Strafen. Mindestens 500,-- Euro Bußgeld, ein Monat Fahrverbot, zwei Punkte in Flensburg sowie die mögliche Anordnung einer medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU) sieht der Gesetzgeber für Verstöße vor.
Empfehlung macht keine Unterschiede zwischen Dauerkiffern und Erstkonsument
Doch auch der neu festgelegte Grenzwert dürfte für Kritik sorgen. So bleibt, nach aktueller Studienlage, jemand nach erstmaligem Konsum länger und gegebenenfalls auch unter dem empfohlenen Grenzwert fahruntüchtig, wohingegen bei Dauerkonsumenten trotz höherer Werte Rückschlüsse auf den zeitlichen Abstand zum Konsum kaum noch möglich sind.