Neuer Bußgeldkatalog unwirksam

Kleiner Formfehler mit schwerwiegenden Folgen: Der neue Bußgeldkatalog ist gescheitert.
06.07.2020
| Lesezeit ca. 2 Min.

Seit letzter Woche häufen sich Gerüchte, dass der neue Bußgeldkatalog auf Grund eines Formfehler unwirksam sein könnte.

Was ist dran an den Gerüchten?

Die Änderung des Bußgeldkatalogs zum 28.04.2020 ist kein vollwertiges Gesetz. Die StVO-Novelle hat nicht das dafür notwendige parlamentarische Gesetzgebungsverfahren durchlaufen und ist, juristisch betrachtet, nur eine Verordnung. Wichtig wäre es deshalb, das Gesetz, das der Verordnung zu Grunde liegt, korrekt zu zitieren. Und genau das wurde bei der Überarbeitung des Bußgeldkatalogs stellenweise vergessen. Die Nennung der einschlägigen Paragraphen, als Rechtsgrundlage der Verordnung, fehlt.

Bußgeldbescheide anfechtbar

Dieser Formfehler macht es guten Anwälte leicht, die ausgestellten Bußgeldbescheide anzufechten. Wer nach dem 28.04.2020 einen Verkehrsverstoß begangen hat, könnte damit gute Chancen auf eine Einstellung seines Verfahrens haben.

Zurück zum alten Katalog

Letzten Donnerstag forderte der Bund die Länder deshalb auf, ab sofort wieder den alten Bußgeldkatalog anzuwenden. Die Reaktionen der Bundesländer auf den Fehler des Bundesministeriums sehen unterschiedlich aus. Die meisten folgen dem Vorschlag. Nur Thüringen geht einen anderen Weg und legt die Bearbeitung der Verfahren zunächst auf Eis, bis auf Bundesebene eine Entscheidung getroffen wurde.

Ehrenrunde durchs Kabinett

Die könnte allerdings auf sich warten lassen. Nach Protesten gegen den neuen Bußgeldkatalog, will Verkehrsminister Andreas Scheuer die Gelegenheit nutzen, ihn komplett zu überarbeiten, bevor er erneut in Kraft tritt. Insbesondere die verschäften Regelungen zu Fahrverboten, die bereits bei der erstmaligen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 21 km/h innerorts und 26 km/h außerorts verhängt werden, sorgen für Kritik. Scheuer bezeichnet sie selbst als "unverhältnismäßig". Zuvor lagen die Grenzen bei 31 km/h innerorts und 41 km/h außerorts.
Ganz egal, ob der Bußgeldkatalog ein weiteres Mal grundlegend überarbeitet oder lediglich die fehlenden Verweise ergänzt werden: Die Verordnung muss erneut sämtliche Instanzen wie Kabinett, Bundestag und Bundesrat durchlaufen. Von einer schnellen Lösung ist also nicht auszugehen.

Landesverkehrsminister fordern schnelle Lösung

Genau die fordert aber Anke Rehlinger, Vorsitzende der Konferenz der Landesverkehrsminister. Sie sagte gegenüber der Bild am Sonntag "Ich erwarte, dass Klarheit zu diesen Fragen im Laufe der Woche hergestellt wird. Wir können nicht Tausende von Fahrern im Unklaren lassen, weil das zuständige Bundesministerium die eigenen Gesetze nicht richtig liest." Rehlinger mahnt deshalb an, den Bußgeldkatalog schnellstmöglich so zu verbessern, dass er rechtskräftig ist. Erst danach könne man in Ruhe über Änderungen bei den Fahrverboten diskutieren.
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