Neuer Bußgeldkatalog: Geldstrafen steigen, verschärfte Fahrverbote sind vom Tisch

Ein neuer Bußgeldkatalog mit höheren Geldstrafen soll vom Bundesrat abgesegnet werden. Die Fahrverbote des vergangenen Jahres sind vom Tisch.
21.04.2021
| Lesezeit ca. 3 Min.

Vor einem Jahr, am 28.04.2020, trat für wenige Wochen eine überarbeitete Fassung der Straßenverkehrsordnung in Kraft, die bundesweit für Aufsehen sorgte. Nicht nur, weil das Strafmaß für Verstöße deutlich verschärft wurde, sondern vor allem weil der neue Bußgeldkatalog auf Grund eines Formfehlers nicht rechtskräftig war. Das zugrunde liegende Gesetz wurde in der neu erlassenen Verordnung nicht korrekt zitiert. Infolgedessen kehrten die Bundesländer zur StVO-Fassung aus dem Jahr 2013 zurück. Sie gilt bis heute.

2021 ist ein neuer Bußgeldkatalog in Sicht

Nach fast einem Jahr konnten sich Bund und Länder offenbar auf einen neuen Bußgeldkatalog einigen. Im Zuge der Überarbeitung im Jahr 2020 sorgten vor allem die verschärften Regelungen zu Fahrverboten nach Geschwindigkeitsverstößen für Aufregung. Statt bisher bei 31 km/h innerorts und 41 km/h außerorts sollte der Führerschein bereits bei 21 km/h innerorts und 26 km/h außerorts für einen Monat eingezogen werden. Diese Verschärfung ist offenbar vom Tisch. Die Geldstrafen für Verkehrsverstöße werden jedoch teilweise empfindlich angehoben.

Geschwindigkeitsverstöße im Überblick

innerorts
  • bis 10 km/h zu schnell: künftig 30 Euro statt 15 Euro
  • 11 km/h – 15 km/h zu schnell: 50 Euro statt 25 Euro
  • 16 km/h – 20 km/h zu schnell: 70 Euro statt 35 Euro
  • 21 km/h – 25 km/h zu schnell: 115 Euro statt 80 Euro, 1 Punkt
  • 26 km/h – 30 km/h zu schnell: 180 Euro statt 100 Euro, 1 Punkt, 1 Monat Fahrverbot bei Wiederholung
  • 31 km/h – 40 km/h zu schnell: 260 Euro statt 160 Euro, 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot
  • 41 km/h – 50 km/h zu schnell: 400 Euro statt 200 Euro, 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot
  • 51 km/h – 60 km/h zu schnell: 560 Euro statt 280 Euro, 2 Punkte, 2 Monate Fahrverbot
  • 61 km/h – 70 km/h zu schnell: 700 Euro statt 480 Euro, 2 Punkte, 3 Monate Fahrverbot
  • über 70 km/h zu schnell: 800 Euro statt 680 Euro, 2 Punkte, 3 Monate Fahrverbot
außerorts
  • bis 10 km/h zu schnell: künftig 20 Euro statt 10 Euro
  • 11 km/h – 15 km/h zu schnell: 40 Euro statt 20 Euro
  • 16 km/h – 20 km/h zu schnell: 60 Euro statt 30 Euro
  • 21 km/h – 25 km/h zu schnell: 100 Euro statt 70 Euro, 1 Punkt
  • 26 km/h – 30 km/h zu schnell: 150 Euro statt 80 Euro, 1 Punkt, 1 Monat Fahrverbot bei Wiederholung
  • 31 km/h – 40 km/h zu schnell: 200 Euro statt 120 Euro, 1 Punkt, 1 Monat Fahrverbot bei Wiederholung
  • 41 km/h – 50 km/h zu schnell: 320 Euro statt 160 Euro, 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot
  • 51 km/h – 60 km/h zu schnell: 480 Euro statt 240 Euro, 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot
  • 61 km/h – 70 km/h zu schnell: 600 Euro statt 440 Euro, 2 Punkte, 2 Monate Fahrverbot
  • über 70 km/h zu schnell: 700 Euro statt 600 Euro, 2 Punkte, 3 Monate Fahrverbot
infotainment

Motorradfahrer aufgepasst: Befahren der Rettungsgasse im Stau wird teurer

Wer die Rettungsgasse zum schnelleren Vorankommen nutzt, muss zukünftig mit einem Bußgeld zwischen 200 und 320 Euro sowie einem Monat Fahrverbot rechnen. Unnötiger Lärm, vermeidbare Abgasbelästigung und das belästigende, unnütze Hin- und Herfahren wird von bis zu 20 Euro auf bis zu 100 Euro angehoben. Die vorschriftswidrige Nutzung von Gehwegen, Radwegen und Seitenstreifen durch Fahrzeuge wird statt bis zu 25 Euro zukünftig mit bis zu 100 Euro bestraft.

Unerwartete Einigung zwischen Union und Grünen

Nachdem sich Union und Grüne monatelang über die neue StVO gestritten hatten, einigten sich Bundesverkehrsminister Scheuer und Maike Schaefer, die Vorsitzende der Verkehrsministerkonferenz, auf den neuen Kompromiss. Er lautet: Verschärfte Fahrverbote sind vom Tisch, die höheren Geldstrafen kommen trotzdem. Damit der neue Bußgeldkatalog in Kraft tritt, ist noch eine Mehrheit im Bundesrat nötig.
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