Bußgeldkatalog - entschärfte Variante in Sicht. Grüne blockieren.

17.09.2020
| Lesezeit ca. 3 Min.
Joséphine Eder



Seit einiger Zeit sorgt die Gültigkeit oder die mittlerweile bekannt gewordene Nicht-Gültigkeit des neuen, deutlich verschärften, Bußgeldkatalogs für Gesprächsstoff. Ein Formfehler verhinderte zuletzt dessen Anwendung. Es wurde gar spekuliert, dass auch vorherige Verordnungen ungültig wären. Auch inhaltlich zogen die neuen Verordnungen scharfe Kritik nach sich.

CDU/CSU und SPD legen überarbeitete Version des Bußgeldkatalogs vor

Die Bundesregierung versucht nun offensichtlich zwei Fliegen mit einer Klappe zu schlagen. CDU/CSU und SPD haben eine überarbeitete Variante des Bußgeldkatalogs vorgelegt, der Innenausschuss des Bundesrates stimmte bereits zu. Es soll nun so sein, dass die besonders strengen Vorschriften an Gefahrenpunkten gelten sollen, wie beispielsweise Kindergärten oder Schulen. Ein pauschales Fahrverbot bei einer Tempoüberschreitung ab 21 km/h innerorts, sowie ab 26 km/h außerorts gäbe es somit nicht.

Chance zur Überarbeitung genutzt - Grüne blockieren

Die Grünen winken jedoch ab und markieren jeden, der einmalig 21 km/h zu schnell fährt, als notorischen Raser mit einem Fahrverbot. Sie verlangen die ursprüngliche Fassung rechtsgültig umzusetzen, die sie zur Zeit der Einführung jedoch scharf kritisierten. "Völlig überzogen", sagt der ADAC und kritisiert die Grünen für ihre Blockadehaltung. Es müsse nun eine anwendbare Regelung her. Die Überarbeitung findet der ADAC sinnvoll und fordert eine zügige Umsetzung. Bereits als die Formfehler bekannt wurden, forderte der ADAC-Präsident Hillebrand: "Jetzt bietet sich die Möglichkeit, zu einem ausgewogenen Verhältnis von Delikt und Sanktionen zu kommen und ein stärker abgestuftes System zu entwickeln. Diese Chance sollten Bund und Länder gemeinsam nutzen." Diesem kam die Bundesregierung nun nach. Tatsächlich scheint es sinnvoll zu sein, gerade Innerstädtisch strengere Regeln anzuwenden und Kinder zu schützen. Sinnvolle Regelungen zur Verbesserung der Verkehrssicherheit wird jeder verstehen.

Regelmäßige Bußgeldverschärfung anhand von Statistiken nicht zu rechtfertigen

Dennoch dürfte der Verkehrsteilnehmer allmählich ins Grübeln geraten ob der ständigen Verschärfungen. Auch bei vorherigen Strafenkatalogen wird sich doch jemand etwas gedacht haben. Ohnehin liegt Deutschland in der Unfallstatistik, was die Opfer im Straßenverkehr angeht, im europäischem Vergleich trotz hoher Verkehrsdichte als Transitland deutlich unter dem Schnitt. Es passieren hierzulande viel weniger tödliche Unfälle bezogen auf die Einwohnerzahl als Beispielsweise in Frankreich oder Belgien. Ein direkter Zusammenhang zwischen hohen Bußgeldern, sowie scharfen Tempolimits und Verkehrssicherheit lässt sich auf den ersten Blick nicht feststellen. Faktoren wie Straßenqualität und Sicherheitsstandards der Fahrzeuge dagegen schon. Überhöhte Geschwindigkeit als Ursache macht lediglich 11% aller Unfälle aus. Bei rund 70% aller Unfälle liegt übrigens ein Fehlverhalten des Fahrers vor, wie beispielsweise das Missachten der Vorfahrtsregelung oder Ablenkung durch das Handy.

infotainment

Quellen: Unfallstatistiken, ADAC

Update: Kompromiss scheitert im Bundesrat

Die Grünen haben ihre Ankündigung nun wahr gemacht und den Kompromissvorschlag im Bundesrat blockiert. Somit bleibt der juristische Schwebezustand erhalten und die politischen Machtspielchen werden fortgeführt. Niemand weiß nun, was rechtlich wirklich Sache ist. Auch werden strengere Regeln, die Radfahrer schützen sollen, nun erst einmal nicht umgesetzt. Das soll verstehen wer will. Zum Wohle des Volkes, geht wohl anders.

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