Der Wohnort hat in Deutschland einen großen Einfluss auf die Lebensbedingungen der Menschen. Das ist das nicht sonderlich überraschende Ergebnis des „Teilhabeatlas Deutschland“ der Wüstenrot Stiftung und des Berlin-Instituts für Bevölkerung und Entwicklung. Die bundesweite Studie analysiert, wie gut oder schlecht es je nach Region und Stadt um die Möglichkeiten des „Teilhabens“ am sozialen und kulturellen Leben in Deutschland bestellt ist. Die jüngste Version der jährlich veröffentlichten Studie stammt aus dem August 2019 und hat damit schon deutlich mehr Monde gesehen als die Corona-Pandemie. Dass ihr Fazit eines schönen Tages gleichwohl auch fürs Motorradfahren gelten würde, hätten sich die Verfasser vermutlich nicht mal am Grunde der dritten Flasche Spätburgunder vorstellen können. Ist aber leider so.
Die Angst vor Covid-19-Infektionen hat das motorisierte Deutschland zeitweilig zerfasert und gespalten wie einst das Heilige Römische Reich Deutscher Nationen. Verlässlich den Überblick zu behalten über die generellen und vor allem lokalen Restriktionen, ist nahezu unmöglich. Nichts ist in Stein gemeißelt, wie auch, bei einer so außergewöhnlichen Gemengelage. Änderungen sind jederzeit möglich. Und müssen das auch sein. Hier ein Überblick zur Motorradreisesituation Anfang Mai 2020.
Bayern
Dort gelten bis zum 10. Mai nach wie vor Ausgangsbeschränkungen: Die eigenen vier Wände darf bis dahin nur verlassen, wer einen „triftigen Grund“ dafür hat – und eine Spritztour mit dem Motorrad fällt ausdrücklich nicht darunter. Im angrenzenden Sachsen dürfen Biker seit dem 27. April wieder auf die Straße, ohne ein Corona-Bußgeld zu riskieren. So handhaben es auch die meisten anderen Bundesländer. Private Motorradfahrten und -ausflüge sind etwa in Nordrhein-Westfalen, Baden-Württemberg oder Rheinland-Pfalz erlaubt, Sozius bzw. Sozia inklusive.
Aber Obacht: Bei Stopps ist auf den Mindestabstand zu anderen Bikern zu achten! Der traditionelle Café-Stopp unterwegs fällt mangels geöffneter Gastrobetriebe flach. Tankstellen darf in der Regel nur eine Person zurzeit betreten. Insoweit ist Selbstversorgung angesagt.
So gesellig sollte es auf Tour noch nicht zugehen! Der Mindestabstand ist einzuhalten! Grundsätzlich sind alle nach wie vor angehalten, von Tagesausflügen abzusehen. Unter dem Aspekt des Gemeinwohls rät beispielsweise der ADAC derzeit von nicht notwendigen Fahrten in allen Bundesländern ab. „Jede Ausfahrt birgt ein gewisses Risiko für Pannen oder Unfälle“, meint ADAC-Jurist Stefan Bergmann. „Wer die Maschine stehen lässt, vermeidet im Ernstfall unnötige Gefahren für Pannenhelfer oder Einsatzkräfte.“ Auch der Auto Club Europa weist Auto- und Motorradfahrer ausdrücklich darauf hin, dass die Einschränkungen des öffentlichen Lebens und des Kontaktverbotes nach wie vor gelten. Allenfalls die Naherholungsmöglichkeiten in der unmittelbaren Umgebung sollten angesteuert werden – was stellenweise leichter gesagt als getan ist.
Die Küstenländer Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein halten bislang am Verbot touristischer Einreisen fest. Übernachtungen in Hotels und auf Campingplätzen sind nur Geschäftsreisenden oder in zwingend notwendigen Fällen gestattet. Immerhin: Ferienheimbesitzer von außerhalb dürfen ab 4. Mai wieder ihr Zweitdomizil in Schleswig-Holstein ansteuern. Am 6. Mai sollen die nächsten Schritte zum Tourismus-Konzept erörtert werden.
Nebenbei: Grundsätzlich unterscheiden muss man zwischen Ausgangsbeschränkung (Bayern, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Saarland, Berlin) und Kontaktverbot (alle übrigen Länder). Bei Ersterem sind Spritztouren verboten, bei Letzteren eigentlich erlaubt (außer touristisch, siehe S-H). Motorradfahren grundsätzlich für Besorgungen und Arbeit ist überall erlaubt.
An den Grenzen ist die Lage diffizil. Vorerst bis zum 4. Mai werden weiterhin Grenzkontrollen zu Dänemark, Luxemburg, Frankreich, Österreich und der Schweiz vorgenommen. Ohne triftigen Grund kann man derzeit nicht nach Deutschland einreisen. Ausnahmen gelten für Berufspendler, aber auch nur an bestimmten Grenzübergängen. Rückkehrer, die sich im Ausland aufgehalten haben, müssen sich wie gehabt in eine 14-tägige häusliche Quarantäne begeben. Auch hier gibt es Ausnahmen, etwa für Pendler, service- oder medizinisches Fachpersonal.
In Frankreich gilt bis auf Weiteres eine weitreichende Ausgangssperre. Darunter fallen auch alle dort lebenden Ausländer. Die Durchreise nach Deutschland ist grundsätzlich möglich, allerdings muss zwingend eine Bescheinigung über den Zweck der Reise mitgeführt werden. Im besonders schwer von der Corona-Pandemie betroffenen Italien bleibt die Rückkehr an den Wohnort oder die Rückreise nach Deutschland ebenfalls erlaubt. Einreisen ist hingegen nicht möglich, es sei denn, ein nachweisbarer beruflicher oder gesundheitlicher oder sonstiger absolut unabdingbarer Grund macht dies notwendig. Österreich lockert schrittweise den Lockdown. Ab 15. Mai sollen Cafés und Restaurants wieder öffnen, Hotels und Gastronomie dürfen voraussichtlich ab 29. Mai wieder Gäste empfangen. Eine Durchreise ist generell möglich, sofern kein Zwischenstopp eingelegt wird. Ganz wichtig: Maskenpflicht – wie in allen deutschen Bundesländern auch.
Spanien hat die Ausgehbeschränkungen gelockert. Bis zum 9. Mai gilt aber unverändert der Alarmzustand. Sämtliche Hotels und Campingplätze sind geschlossen. Eine Ausreise Richtung Deutschland ist möglich, die Rückreise aus Marokko über Spanien allerdings nicht: Die Grenzübergänge Ceuta und Melilla sind bis mindestens 15. Mai geschlossen. Genauso lange gilt auch das durch die Europäische Union erlassene generelle Einreiseverbot. Bedeutet: Alle Grenzen der EU bleiben bis dahin für Nicht-EU-Bürger geschlossen. Ausnahmen gelten für Großbritannien, Norwegen und die Schweiz sowie medizinisches Personal. Dänemark hat vorerst einen generellen Einreisestopp bis zum 10. Mai verhängt. Ausreisen sind laut Informationen der dänischen Behörden weiterhin möglich. Die Durchreise, z. B. aus Norwegen oder Schweden kommend, wird laut den dänischen Behörden weiterhin möglich sein.
Polen verweigert die Einreise bis zunächst 13. Mai 2020 gänzlich, soweit man nicht unter eng begrenzte Ausnahmeregelungen fällt (z. B. Arbeitsgenehmigung für Polen, verheiratet mit polnischem Staatsbürger). Zur Eindämmung der Corona-Infektionen sind Bahnverbindungen nach Polen bis auf weiteres unterbrochen und Flugverbindungen ausgesetzt. Die Einreise nach Tschechien muss vorab online bei der zuständigen tschechischen Auslandsvertretung angemeldet werden. Seit dem 27. April muss man bei der Einreise ein maximal vier Tage altes negatives Testergebnis über einen durchgeführten Corona-Test vorlegen oder eine 14-tägige Quarantäne antreten, Pendler und Transitreisende ausgenommen.
Wie Polen und die Tschechische Republik hat auch Belgien wieder Grenzkontrollen eingeführt. Touristische Einreisen sind hier ebenfalls nicht möglich, Durchreisen zwecks Heimreise schon, gleiches gilt für begründete Arbeitsaufenthalte. Die Grenzen zu den Niederlanden sind offen und meist ungehindert passierbar. Es wird aber auch hier eindringlich von Reisen zu touristischen Zwecken abgeraten. Gleiches gilt für Fernreisen. Das Auswärtige Amt hält seine weltweite Reisewarnung aufrecht. Zu beachten sei außerdem, dass deutsche Staats- und EU-Bürger momentan in den meisten Ländern der Welt nicht einreisen dürfen. Mal schauen, was der nächste Teilhabeatlas davon hält.