Erste Beherbergungen wieder möglich.

Die ursprünglichen Beherbergungsverbote wurden durch die bundesweite Notbremse und diverse andere Verdordnungen ersetzt. Die aktuellen Öffnungen, die Reise- und Beherbergungsvorschriften findet ihr ab jetzt in unserer Übersicht: Corona-Regeln: Diese Lockerungen und Öffnungen gelten!


#News#Szene

Hotel- und Gastroschliessung bis 10.01.2021

Wie bereits in unserem Corona-Ticker prophezeit, verkündet die Bundesregierung nun die Verlängerung des Lockdowns bis 10.01.2021. Überraschend ist der frühe Zeitpunkt, da kürzlich erst eine Verlängerung bis 20.12.20 beschlossen wurde. Man scheint wenig Hoffnung zu haben, dass die beschlossenen Maßnahmen bis Weihnachten eine ausreichende Wirkung zeigen. Tatsächlich zeichnet sich bisher kaum ein Rückgang des Infektionsgeschehens ab. Am heutigen Tag meldet das RKI 22.046 Neuinfektionen. Am Donnerstag zuvor waren es 22.268. 

Deutlich weniger Rückhalt durch Politik und Bevölkerung

Bereits im Oktober wandten sich 35 Bürgermeister an den Ministerpräsidenten Baden-Württembergs und baten um eine Überprüfung der Maßnahmen. Schon damals zeigte man sich misstrauisch und glaube nicht an ein schnelles Ende der Einschränkungen. Man empfinde die Auflagen als wenig effektiv und befürchte einen dauerhaften Zustand. Genau dies ist nun eingetreten. Auch die Bevölkerung sieht diesen Lockdown in einem anderen Licht. Waren Anfang des Jahres noch 94% mit den Regelungen einverstanden, so sind es heute nur noch 55%. 43% sind gar dagegen. Hier kommt es bei verschiedenen Umfragen sicherlich auch auf die genaue Fragestellung an. Interpretiert man diese, so lässt sich herauslesen, dass den Deutschen die Gefahr Covid-19 durchaus bewusst ist und sie durchaus bereit sind Einschränkungen hinzunehmen, die Art und Weise und die derzeitigen Kriterien können allerdings nicht wirklich von jedem nachvollzogen werden. Kritik an der Politik gibt es mittlerweile auch aus den eigenen Reihen.

 "Es ist sicherer, wenn man abends mit wenigen Leuten dort zum Essen geht, wo es gute Hygienekonzepte gibt, als wenn man sich in einer kleinen Küche zusammensetzt. Die Verlagerung solcher Treffen in den Privatbereich verringert das Infektionsrisiko nicht." Thomas Haase, CDU
 

Verbände sehen Risiko vermehrt bei Privatveranstaltungen

Dass man sich nun verspricht, durch die Verlängerung der bisher wirkungslosen Maßnahmen eine Verbesserung der Situation erzielen zu können, darf hinterfragt werden. Ein entsprechend lautes Echo von Verbänden, Wirtschaft, Ärzten, Virologen und auch Politikern lies nicht lange auf sich warten. Die Gastronomie und Hotellerie habe in den vergangenen Monaten alles unternommen, um Hygienekonzepte aufzuerlegen, die auch nachweislich funktionierten. "Und jetzt will man uns wieder schließen", empört sich Geppert, Landesvorstand der DEHOGA in Bayern. "Ich bin einfach nur fassungslos und sprachlos." Er sieht das Problem eher bei privaten Feiern, aber genau diese werden mit den derzeitigem Maßnahmen alternativlos. Interessant ist auch, dass die Anzahl an ausgeführten Tests in der deutschen Berichterstattung keine Bedeutung findet, obwohl diese vom RKI zur Verfügung gestellt werden.

Statistik zu Labortests COVID-19 in Deutschland
Kalenderwoche 2020 Anzahl Testungen Positiv getestet Positiven-quote (%) Anzahl übermittelnde Labore
Bis einschließlich KW10 124.716 3.892 3,12 90
11 127.457 7.582 5,95 114
12 348.619 23.820 6,83 152
13 361.515 31.414 8,69 151
14 408.348 36.885 9,03 154
15 380.197 30.791 8,10 164
16 331.902 22.082 6,65 168
17 363.890 18.083 4,97 178
18 326.788 12.608 3,86 175
19 403.875 10.755 2,66 182
20 432.076 7.080 1,64 185
21 354.260 5.228 1,48 178
22 401.589 4.267 1,06 173
23 337.217 3.085 0,91 175
24 327.196 2.816 0,86 173
25 386.316 5.276 1,37 174
26 464.626 3.682 0,79 179
27 506.459 3.092 0,61 151
28 510.551 2.992 0,59 179
29 538.701 3.497 0,65 177
30 553.429 4.458 0,81 182
31 586.620 5.738 0,98 170
32 716.768 7.263 1,01 168
33 835.384 8.121 0,97 183
34 1.084.446 9.143 0,84 196
35 1.120.883 8.323 0,74 191
36 1.072.316 8.294 0,77 192
37 1.164.932 10.046 0,86 194
38 1.146.565 13.261 1,16 203
39 1.155.995 14.094 1,22 189
40 1.112.967 19.407 1,74 193
41 1.188.338 29.567 2,49 191
42 1.263.716 44.759 3,54 200
43 1.409.437 77.575 5,50 203
44 1.626.132 116.411 7,16 203
45 1.602.839 125.867 7,85 202
Summe 29.141.172 1.115.228  
Quelle: RKI
 

#News#Szene

Kein Beherbergungsverbot über die Feiertage?

Neben Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen, Hessen, Schleswig-Holstein und Berlin wird es in Mecklenburg-Vorpommern möglich sein, während der Feiertage zum Zwecke eines Verwandtschaftsbesuches in Hotels zu übernachten. Dies kündigten die Chefs der Länder an. Das Beherbergungsverbot gilt somit nur für touristische Zwecke, die nun eine neue Definition finden. 

Verwandtschaftsbesuche zählen nicht zum touristischen Zweck

Niedersachsen erlaubt den Besuch von Verwandten und engen Freunden sowohl an Weihnachten, wie auch zu Silvester. Dies könnte ein neuer Präzedenzfall werden, denn von nun an gehören Besuche von engen Freunden und Verwandten an Feiertagen offiziell nicht mehr zu Reisen mit touristischem Zweck. In anderen Bundesländern wie Baden-Württemberg tun sie das aber sehr wohl. Bisher war man ohnehin weitläufig davon ausgegangen, dass nur Geschäftsreisen erlaubt seien. Klar ist somit weiterhin eigentlich nur, dass gar nichts klar ist. Man wird auch hier weiterhin davon ausgehen müssen, dass jedes Bundesland eine eigene Regelung trifft und dass gar gleichlautende Vorschriften unterschiedlich interpretiert werden. 
 

#News#Szene

Das Berherbergungsverbot während des 2. Lockdowns

Zuletzt wurde der zweite Lockdown verkündet. Dieser dauert vom 02.11. bis 30.11.20. Während dieser Zeit dürfen Hotels, Ferienwohnungen und Co. keine Gäste aufnehmen, die zu touristischen Zwecken unterwegs sind. Alle, die noch vor dem 02.11 anreisen, dürfen ihre Reise auch noch durchführen. Hier gibt es unterschiedliche Fristen und Übergangsgenehmigungen. Bitte hier die Angaben des entsprechenden Bundeslandes checken. Geschäftsreisende dürfen weiterhin Übernachtungsangebote wahrnehmen. Das Verbot gilt für alle Bundesländer ausnahmslos.

Den Weihnachtsurlaub abzusagen, wäre noch zu früh. Auch gilt zu beachten, dass Stornofristen nicht gelten, wenn eine Reise oder eine Übernachtung nicht angetreten werden kann. Sollte ein Aufenthalt coronabedingt nicht möglich sein, erhalten Reisende Ihr Geld zurück oder können umbuchen. Dementsprechend macht eine Stornierung häufig keinen Sinn, wenn für einen Zeitraum storniert wird, für den keine Warnung oder kein Verbot vorliegt. Im Gegenteil. Es können Stornogebühren anfallen.

#News#Szene

Aktuelle Übersicht und warum das Beherbergungsverbot verfassungswidrig ist.

Das Oberverwaltungsgericht in Schleswig-Holstein hat das Beherbergungsverbot gekippt und dies mit dem Verstoß gegen Grundrechte begründet. Eine Gleichbehandlung sei nicht gegeben und ein Beherbergungsverbot deswegen nicht zu rechtfertigen. Der Zweck der Reise sei unerheblich. Auch seien touristische Reisen bislang nicht für die Verbreitung des Virus verantwortlich, schon gar nicht in Hotels.
Diese halten Hygienekonzepte ein. Das Gegenteil ist somit der Fall. Das Gericht stellte eine Verbreitung vor allem im privaten Bereich fest. Es wäre wünschenswert wenn die Politik diesen Ansatz weiter verfolgt. Das Beherbergungsverbot ist in 14 von 16 Bundesländern nicht mehr aktiv oder wurde nie umgesetzt.

Lockdown im Berchtesgadener Land

Im Berchtesgadener Land wurde ein Lockdown verhängt. Auch hier sind mittlerweile diverse Klagen eingereicht worden. Unter anderem von einem Schüler, dem nicht mehr erlaubt ist in das nächstegelegene Gymnasium zu gehen. Die Urteile werden mit Spannung erwartet und könnten ein Signal für die kommenden Wochen und Monate sein.

 
Beherbergungsverbote für Reisende aus Riskogebieten Stand 23.10.2020 22.00 Uhr
Bundesland Aktuelle Regelung des Beherbergungsverbot
Baden-Württemberg aufgehoben
Bayern aufgehoben
Berlin kein Beherbergungsverbot, Sperrstunde gerichtlich teilweise aufgehoben
Brandenburg gerichtlich gestoppt
Bremen nicht umgesetzt
Hamburg gültig. Corona-Test erforderlich (max. 48h alt)
Hessen aufgehoben
Mecklenburg-Vorpommern gerichtlich aufgehoben
Niedersachsen gerichtlich gestoppt und ausgesetzt
Nordrhein-Westfalen nicht umgesetzt
Rheinland-Pfalz nicht umgesetzt
Saarland aufgehoben
Sachsen kein Beherbergungsverbot ab Samstag 17.10
Sachsen-Anhalt gültig. Corona-Test erforderlich (max. 48h alt)
Schleswig-Holstein gerichtlich aufgehoben
Thüringen nicht umgesetzt


#News#Szene

Oberverwaltungsgericht kippt Schleswig-Holstein

Das Oberverwaltungsgericht hat nun auch in Schleswig-Holstein das Beherbergungsverbot gekippt. Ab sofort dürfen Touristen auch aus Risikogebieten ihren Urlaub auf Sylt und Co. antreten. 

#News#Szene

Eiltantrag vom Bundesverfassungsgericht abgelehnt

Ein Eilentrag von Urlaubern, die Ihre Ferien auf Sylt durchführen wollten, wurde vom Bundesverfassungsgericht abgelehnt. Allerdings ging es dort nur um den konkret vor Gericht gebrachten Fall. Über die Rechtmäßigkeit des Beherbergungsverbotes als solches wurde nicht entschieden.

#News#Szene

21.10.20 Gericht kippt Beherbergungsverbot auch in Mecklenburg-Vorpommern

Wie bereits erwähnt war noch die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichtes in Greifswald für Anfang dieser Woche angekündigt. Das Gericht kippte das Beherbergungsverbot nun für Mecklenburg-Vorpommern. Die Begründung ist simpel. Es läge schlichtweg kein sachlicher Grund vor, den die Landesregierung nennen könne. Über das Beherbergungsverbot in Schleswig-Holstein entscheidet nach wie vor das Bundesverfassungsgericht. Die FPD, die in Kiel Teil der so genannten Jamaika-Koalition gemeinsam mit CDU und den Grünen ist, positionierte sich nun um und ist offiziell gegen ein Beherbergungsverbot. Deren Wort sollte Gewicht haben, stellt sie doch den Minister für Tourismus. Schon am Donnerstag könnte die Politik einlenken, wenn die Koalition zusammentritt. Es ist zu erwarten, dass demnächst für ganz Deutschland die Verantwortung wieder beim Bürger liegt, der sich nun über Monate hinweg als diszipliniert und verantwortungsbewusst präsentiert hat. Solange Fleischverarbeitungen und Großhochzeiten als Super-Spreader existieren, dürfte es immer schwerer werden den Bürgern zu vermitteln warum stets Regeln gesucht werden die auch diejenigen maßregeln, die sich an die Vorschriften halten.
 
Beherbergungsverbote für Reisende aus Riskogebieten Stand 21.10.2020 10.00 Uhr
Bundesland Aktuelle Regelung des Beherbergungsverbot
Baden-Württemberg aufgehoben
Bayern Aufhebung ab Samstag 17.10
Berlin kein Beherbergungsverbot, Sperrstunde gerichtlich teilweise aufgehoben
Brandenburg gerichtlich gestoppt
Bremen nicht umgesetzt
Hamburg gültig. Corona-Test erforderlich (max. 48h alt)
Hessen aufgehoben
Mecklenburg-Vorpommern gerichtlich aufgehoben
Niedersachsen gerichtlich gestoppt und ausgesetzt
Nordrhein-Westfalen nicht umgesetzt
Rheinland-Pfalz nicht umgesetzt
Saarland aufgehoben
Sachsen kein Beherbergungsverbot ab Samstag 17.10
Sachsen-Anhalt gültig. Corona-Test erforderlich (max. 48h alt)
Schleswig-Holstein gerichtlich bestätigt, keine Aufhebung in Sicht, Corona-Test erforderlich (max. 48h alt)
Thüringen nicht umgesetzt


#News#Szene

Hessen setzt Beherbergungsverbot aus

Nun ist es auch in Hessen passiert. Das Beherbergungsverbot wird ausgesetzt. Eine derartige Regelung gab es in Hessen seit Juli. Der amtierende Ministerpräsident Volker Bouffier bezeichnete das Verbot als "nicht zielführend". Derweil geht der Streit in Schleswig-Holstein vor das Bundesverfassungsgericht. Urlauber haben eine entsprechenden Schriftsatz als Eilantrag in Karlsruhe eingereicht. Wann mit einer Entscheidung zu rechnen ist, ist nicht bekannt. Derweil hat Mecklenburg-Vorpommern die Quarantänepflicht aufgehoben. Hier ist nun aber immer noch ein negativer Corona-Test erforderlich.
Beherbergungsverbote für Reisende aus Riskogebieten Stand 19.10.2020 16.00 Uhr
Bundesland Aktuelle Regelung des Beherbergungsverbot
Baden-Württemberg aufgehoben
Bayern Aufhebung ab Samstag 17.10
Berlin kein Beherbergungsverbot, Sperrstunde gerichtlich teilweise aufgehoben
Brandenburg gerichtlich gestoppt
Bremen nicht umgesetzt
Hamburg gültig. Corona-Test erforderlich (max. 48h alt)
Hessen aufgehoben
Mecklenburg-Vorpommern gültig, Quarantänepflicht aufgehoben, Corona-Test erforderlich (max. 48h alt)
Niedersachsen gerichtlich gestoppt und ausgesetzt
Nordrhein-Westfalen nicht umgesetzt
Rheinland-Pfalz nicht umgesetzt
Saarland aufgehoben
Sachsen kein Beherbergungsverbot ab Samstag 17.10
Sachsen-Anhalt gültig. Corona-Test erforderlich (max. 48h alt)
Schleswig-Holstein gerichtlich bestätigt, keine Aufhebung in Sicht, Corona-Test erforderlich (max. 48h alt)
Thüringen nicht umgesetzt


#News#Szene

Brandenburg stoppt Verbot, Hamburger Richter bestätigen es in 2. Instanz

Mittlerweile ist das Beherbergungsverbot auch in Brandenburg gerichtlich gestoppt worden. Kurios ist, dass in Hamburg auch in zweiter Instanz eben dieses Verbot bestätigt wurde ohne Chance diese Entscheidung anzufechten. Die Verfassung und Rechtsgrundlage sollte doch prinzipiell dieselbe sein und keinen Interpretationsspielraum zulassen. Da einige Bundesländer deutlich weiterführende Maßnahmen planen und Ausgangssperren und Lockdowns wieder ein Thema werden, könnte der Verbotsflickenteppich in Deutschland aufgrund unterschiedlicher richterlicher Entscheidungen noch deutlich zunehmen.

 
Beherbergungsverbote für Reisende aus Riskogebieten Stand 17.10.2020 11.00 Uhr
Bundesland Aktuelle Regelung des Beherbergungsverbot
Baden-Württemberg aufgehoben
Bayern Aufhebung ab Samstag 17.10
Berlin kein Beherbergungsverbot, Sperrstunde gerichtlich teilweise aufgehoben
Brandenburg gerichtlich gestoppt
Bremen nicht umgesetzt
Hamburg gültig. Corona-Test erforderlich (max. 48h alt)
Hessen Aufhebung im Gange
Mecklenburg-Vorpommern keine Aufhebung geplant, Achtung: Quarantänepflicht!! (5 Tage)
Niedersachsen gerichtlich gestoppt und ausgesetzt
Nordrhein-Westfalen nicht umgesetzt
Rheinland-Pfalz nicht umgesetzt
Saarland aufgehoben
Sachsen kein Beherbergungsverbot ab Samstag 17.10
Sachsen-Anhalt gültig. Corona-Test erforderlich (max. 48h alt)
Schleswig-Holstein gerichtlich bestätigt, keine Aufhebung in Sicht, Corona-Test erforderlich (max. 48h alt)
Thüringen nicht umgesetzt


#News#Szene

Hessen plant Abschaffung, Mecklenburg-Vorpommern vertagt, Hamburg bestätigt Verbot

Hessen plant eine Abschaffung des Beherbergungsverbots, allerdings nicht vor Montag. In Mecklenburg-Vorpommern wurde der Entschluss vertagt. In Hamburg dagegen wurde das Beherbergungsverbot gerichtlich bestätigt. Eine Beschwerde ist hier möglich. Es ist das zweite Gericht neben dem in Schleswig-Holstein, dass das Verbot für verfassungskonform erachtet, allerdings steht die Argumentation in Hamburg auf wackeligen Füssen und wird sicher nicht lange Stand halten. Alle anderen Gerichte sahen dies bisher ohnehin anders. Auch Gesundheitsminister Jens Spahn betrachtet das Beherbergungsverbot mittlerweile als gescheitert. Er geht davon aus, dass deutschlandweit das Beherbergungsverbot aufgehoben werden wird.

#News#Szene

Auch Bayern hebt Beherbergungsverbot auf, Sperrstunde gerichtlich gestoppt

Nun wurde bekannt gegeben, dass auch Bayern ab Samstag, den 17.10.20 auf ein Beherbergungsverbot verzichtet. Ein Gericht stoppte darüber hinaus die in Berlin verhängte Sperrstunde.

Beherbergungsverbote Stand 16.10.2020 11.00 Uhr
Bundesland Aktuelle Regelung des Beherbergungsverbot
Baden-Württemberg aufgehoben
Bayern Aufhebung ab Samstag 17.10
Berlin kein Beherbergungsverbot, Sperrstunde gerichtlich aufgehoben
Brandenburg gültig. Corona-Test erforderlich (max. 48h alt)
Bremen nicht umgesetzt
Hamburg gültig. Corona-Test erforderlich (max. 48h alt)
Hessen gültig für alle Risikogebiete außerhalb Hessens. Corona-Test erforderlich (max. 48h alt)
Mecklenburg-Vorpommern keine Aufhebung geplant, Achtung: Quarantänepflicht!! (5 Tage)
Niedersachsen gerichtlich gestoppt und ausgesetzt
Nordrhein-Westfalen nicht umgesetzt
Rheinland-Pfalz nicht umgesetzt
Saarland aufgehoben
Sachsen kein Beherbergungsverbot ab Samstag 17.10
Sachsen-Anhalt gültig. Corona-Test erforderlich (max. 48h alt)
Schleswig-Holstein gerichtlich bestätigt, keine Aufhebung in Sicht, Corona-Test erforderlich (max. 48h alt)
Thüringen nicht umgesetzt


#News#Szene

Beherbergungsverbot – Infos zur aktuellen Lage samt Übersichtskarte

Das Beherbergungsverbot für so genannte Risiko-Gebiete innerhalb Deutschlands, ist auf wenig Gegenliebe gestoßen. Experten halten es für nutzlos, Verfassungsrechtler für verfassungswidrig, Verbände aus Tourismus und Hotellerie sind naturgemäß dagegen. Auch in der Bevölkerung genießt es wenig Rückhalt, wie Umfragen zeigen. Zahlreiche Klagen waren die Folge. Erstaunlich hierbei ist, dass Gerichte in den verschiedenen Bundesländern unterschiedliche Entscheidungen fällten. Während in Niedersachsen und Baden-Württemberg sehr rasch in Eilverfahren dafür gesorgt wurde, dass das Beherbergungsverbot keine Anwendung findet, entschied man in Schleswig-Holstein, dass dieses weiterhin Bestand haben soll.

Gerichte mit unterschiedlichen Ansichten – Es bleibt ein Verbots-Flickenteppich

Somit ergibt sich der schon gewohnte Flickenteppich mit unterschiedlichsten Regelungen und Auslegungen, die jedes Bundesland für sich trifft. Wir bringen etwas Licht ins Dunkel und zeigen die aktuellen Regelungen. Trotz des Endes der Verbote in einigen Bundesländern, gab es von Kunden immer wieder Nachfragen, ob denn nun auch wirklich aus einem so genannten Risikogebiet angereist werden dürfe. Die Antwort lautet: Ja. Gibt es kein Beherbergungsverbot, gibt es auch keinerlei Einschränkungen, keine Testpflicht oder gar Quarantäne. Personen, die aus einem Risikogebiet kommen, können ihren Urlaub ganz normal antreten. Wer irgendwelche grippeähnlichen Symptome aufweist, bleibt bitte zu Hause, egal aus welcher Region er stammt! Auch sind sämtliche Hygiene- und Abstandsregeln auch im Urlaub einzuhalten. Komme ich nicht aus einem Risikogebiet, unterliege ich ohnehin keiner Beschränkung. 
Beherbergungsverbote Stand 16.10.2020 09.00 Uhr
Bundesland Aktuelle Regelung des Beherbergungsverbot
Baden-Württemberg aufgehoben
Bayern Aufhebung ab Samstag möglich
Berlin kein Beherbergungsverbot
Brandenburg gültig. Corona-Test erforderlich (max. 48h alt)
Bremen nicht umgesetzt
Hamburg gültig. Corona-Test erforderlich (max. 48h alt)
Hessen gültig für alle Risikogebiete außerhalb Hessens. Corona-Test erforderlich (max. 48h alt)
Mecklenburg-Vorpommern keine Aufhebung geplant, Achtung: Quarantänepflicht!! (5 Tage)
Niedersachsen gerichtlich gestoppt und ausgesetzt
Nordrhein-Westfalen nicht umgesetzt
Rheinland-Pfalz nicht umgesetzt
Saarland aufgehoben
Sachsen kein Beherbergungsverbot ab Samstag
Sachsen-Anhalt gültig. Corona-Test erforderlich (max. 48h alt)
Schleswig-Holstein gerichtlich bestätigt, keine Aufhebung in Sicht, Corona-Test erforderlich (max. 48h alt)
Thüringen nicht umgesetzt

Liste mit Risikogebieten in Deutschland

Eine aktuelle Liste mit Risikogebieten anzufertigen erscheint im Moment nicht möglich. Alleine während dieser Beitrag verfasst wurde, kamen mehrere Landkreise und Städte hinzu. 
Eine interaktive Karte zum Nachschlagen findet ihr beim RKI. Ein Risikogebiet ist eine Stadt oder ein Landkreis mit einer Neu-Infektionsrate, die 50 Infektionen je 100.000 Einwohner in einem sieben Tage Intervall überschreitet. 

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