Alte StVO ebenfalls ungültig: Gilt bald der Bußgeldkatalog von 1970?

Anfang Juli machte ein Formfehler die jüngste Verschärfung des Bußgeldkatalogs zunichte, jetzt steht die gesamte StVO der letzten 50 Jahre auf dem Prüfstand.
 M&R, Stadtarchiv Kiel

Unzählige Bußgeldverfahren auf dem Prüfstand

In der neusten Fassung der Straßenverkehrsordnung, die am 28.04.2020 in Kraft trat, fehlt ein notwendiger Verweis auf das zugrundeliegende Gesetz – wir berichteten: Neuer Bußgeldkatalog unwirksam. Die Bundesländer kehrten daraufhin zur StVO-Fassung von 2013 zurück. Bis heute ist die Rechtslage nicht geklärt. Unzählige Bußgelder die nach der neuen StVO verhängt wurden, stehen gerichtlich auf dem Prüfstand.

Die alte StVO-Fassung von 1970 könnte tatsächlich die letzte rechtskräftige Version sein

Dass die juristische Katastrophe noch viel größere Ausmaße haben könnte, wurde jetzt bekannt. Die Neue Osnabrücker Zeitung berichtet, die StVO-Fassung von 1970 könnte tatsächlich die letzte rechtskräftige Version sein. Einer Einschätzung des Justizressorts des Landes Baden-Württemberg zufolge seien alle seit 2009 verabschiedeten Fassungen der Straßenverkehrsordnung fehlerhaft.
Trifft das zu, erklärt der baden-württembergische Verkehrsminister Winfried Hermann in einer Einschätzung, die er an Bundesverkehrsstaatssekretärin Tamara Zieschang weiterleitete, dann würde „die Straßenverkehrsordnung vom 16. November 1970 weiterhin gelten“ .

Das Zitiergebot wurde mißachtet - die StVO ist damit ungültig

Betroffen ist demnach die Neufassung der Straßenverkehrsordnung von März 2013 samt aller Änderungen der Jahre zuvor. Wie bei der jüngsten Fassung vom 28.04.2020 wird auch den früheren Versionen eine Missachtung des Zitiergebots zum Verhängnis. Es besagt, dass Verordnungen nur Rechtskraft besitzen, wenn sie auf das zugrundeliegende Gesetz verweisen. Bereits 2009, bei der ersten grundlegenden Überarbeitung seit 1970, sei dieses Zitiergebot verletzt worden.

Ein ungeahntes Bürokratieversagen

Gegenüber der Deutschen Presseagentur sprach der FDP-Bundestagsabgeordnete und Verkehrsexperte Oliver Luksic von einem „ungeahnten Bürokratieversagen“, falls sich die Befürchtungen bewahrheiten sollten.

Der ADAC widerspricht

Der ADAC vertritt hingehen die Ansicht, dass gerade die StVO-Fassung von 2013 damals veröffentlicht wurde, um frühere Zitierfehler auszuräumen und endlich eine rechtssichere Grundlage zu schaffen. „Alle relevanten Ermächtigungsgrundlagen sind dort unseres Erachtens korrekt angeführt“ heißt es vom größten deutschen Automobilclub. Zudem gäbe es seit 2013 unzählige abgeschlossene Gerichtsverfahren, aber keines indem das Zitiergebot der StVO angezweifelt wurde.

Weitere Bundesländer prüfen bereits die rechtliche Lage

Dennoch wandte sich der baden-württembergische Verkehrsminister Winfried Hermann mit der Bitte um eine schnelle Klärung nun an Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer. Da laut NOZ bereits die Ministerien weiterer Bundesländer begonnen haben, die Sachlage zu prüfen, scheinen seine Sorgen nicht unbegründet zu sein. Es gelte, schwebende Gerichtsverfahren und noch laufende Einsprüche vor dem neuen Hintergrund zu prüfen. Möglicherweise müssten zahlreiche Strafen aufgehoben werden.

Kein Einfluss auf abgeschlossene Verfahren

In die Röhre blicken hingegen alle, deren Verfahren bereits abgeschlossen sind. Wurden Strafen bereits bezahlt und sind die Widerspruchsfristen abgelaufen, sind die Bescheide rechtskräftig.

 

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