Das ändert sich für Motorradfahrer im Jahr 2025

Führerscheinumtausch, CO₂-Steuer, neue Strafen und Regeln im Ausland, Einreiseregelungen und Verkehrschaos am Brenner – was 2025 Auto- und Motorradfahrer zukommt.
31.12.2024
| Lesezeit ca. 6 Min.
Matthias Hepper
Heike & Stefan Sack, Adobe Stock

Es wird weder langweiliger oder günstiger noch schneller oder einfacher. Es wird sich in erster Linie vieles nur ändern.

Führerscheinumtausch/digitale Passbilder

Zunächst geht es dem geliebten grauen oder rosa Lappen an die Gurgel. Ab dem 19. Januar 2025 muss jener in einen Kartenführerschein getauscht werden. Außer man ist vor 1953 geboren. Wer seinen Führerschein vor dem 19.01.2013 ausgestellt bekommen hat, ist jetzt an der Reihe, seine Fahrerlaubnis durch ein EU-weit einheitliches und fälschungssicheres Scheckkartenexemplar zu ersetzen. Dazu werden ein biometrisches Passfoto, der Personalausweis und natürlich der bisherige Führerschein gebraucht. Und 25,-- Euro. Natürlich. Trotzdem schade, da die Bilder in den alten Lappen für manche Lacher bestens geeignet waren. Ab 2026 werden dann alte Scheckkartenführerscheine getauscht.

Wer bei der Aktion dann gleich noch einen neuen Personalausweis benötigt, kann ab Mai 2025 seine Passbilder digital einsenden (gilt auch für Reisepässe). Wenn die neuen Ausweise dann fertig sind, sollen sie mit der Post zugestellt werden, was zumindest den Weg zur Behörde einspart.


CO₂-Steuer – Tanken wird in Deutschland teurer

Alle Jahre wieder steht uns Deutschen die Erhöhung der CO₂-Abgabe ins Haus. 2025 steigen die Preise daher von 45,-- auf 55,-- Euro pro Tonne oder um rund 3 Cent je Liter Benzin. Erfahrungsgemäß dürfte sich der Spritpreis an der Tankstelle gut und gerne um das Doppelte erhöhen. Bei der vorherigen CO₂-Abgabenerhöhung von 30,-- auf 45,-- Euro stieg der Benzinpreis im Mittel um circa 12 Cent.


Meldepflicht in Hotels wird (teilweise) abgeschafft

Wer in voller Montur, mit Helm in der einen Hand und Tankrucksack in der anderen, in eine deutsche Hotellobby kommt, darf erst einmal alles ablegen und einen Meldeschein ausfüllen. Dies ändert sich im kommenden Jahr. Ab 1. Januar soll die Meldepflicht für deutsche Urlauber in Beherbergungsbetrieben im Inland entfallen. Somit entfällt das lästige Zettelchen bei der Ankunft auszufüllen. Für Touristen aus dem Ausland, die rund 20 % der Übernachtungen in Deutschland ausmachen, wird es jedoch bei der Schreibarbeit bleiben. Auch bleiben Ausnahmen in Kurorten und Heilbändern, die auch weiterhin nicht auf die Daten aller übernachtenden Touristen verzichten können, um entsprechende Gebühren einzutreiben. Eine digitale Lösung für alle wäre wohl zu einfach gewesen.

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Fahrerflucht – Unfall melden wird einfacher

Unfallflucht ist eine Straftat. Geplant sind allerdings Änderungen, die strafmildernd oder sogar zur Straffreiheit führen können. So muss der Verursacher bei Sachschäden nicht mehr unbegrenzt lange am Ort des Geschehens weilen, sondern es wird genügen, entsprechende Angaben bei der nächsten Polizeidienststelle zu machen. Oder digital bei einer eigens dafür neu zu schaffenden Meldestelle. Allerdings steht bislang ein Termin für diese Änderung nicht fest.


Knöllchen im Ausland

Im EU-Ausland begangene Verkehrssünden können in Deutschland unter bestimmten Bedingungen vollstreckt werden. Alle Bußgeldbescheide müssen in einer für den Adressaten verständlichen Sprache verfasst sein. Die Fristen für die Zustellung und Verjährung variieren jedoch je nach Land. Die Eintreibung erfolgt in der Regel über staatliche Stellen, während private Inkassounternehmen nicht eingesetzt werden dürfen. Zuständig für Eintreibungen ist das Bundesamt für Justiz. Bußgelder aus vielen Nicht-EU-Ländern wie Großbritannien, Norwegen, Liechtenstein können in Deutschland nicht vollstreckt werden. Für die Schweiz dagegen besteht ein Abkommen mit der Bundesrepublik, das eine Vollstreckung möglich macht.

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Bis zu 3287,-- Euro – Italien erhöht Bußgelder drastisch

Italien schraubt seine Strafen für Verkehrsdelikte ordentlich nach oben. Vor allem, um die hohe Anzahl an Verkehrstoten zu senken. 2023 wohl 3049 bei 59 Mio. Einwohnern, in Deutschland 2839 bei 84 Mio. Einwohnern. So werden für Tempoüberschreitungen bis 10 km/h zwischen 41,-- und 168,-- Euro fällig, zwischen 10 und 40 km/h satte 168,-- bis 674,-- Euro, zwischen 40 und 60 km/h 527 ,-- bis 2108,-- und über 60 km/h zu schnell sind es dann 821,-- bis 3287,-- Euro. Die Preisspannen richten sich unter anderem danach, ob bei Tag oder Nacht (teurer zwischen 22 und 7 Uhr) geheizt wird, außer- oder innerhalb geschlossener Ortschaften oder ob man Wiederholungstäter ist.

Die Promillegrenze liegt nun bei 0,5 Promille, darüber werden mindestens 2.000,-- Euro fällig. Auf E-Scootern gilt Helmpflicht, Fahrradfahrer müssen im Mindestabstand von 1,5 Metern überholt werden und bei der Verkehrsüberwachung via (mehrerer) Kameras muss nur eine Strafe für den schwerwiegendsten Verstoß gezahlt werden. Ein Fehlverhalten auf dem Motorrad, darunter fällt eine falsche Sitzposition, Hände nicht am Lenker oder Wheelies, kostet 78,-- bis 311,-- Euro. Also brav sein. Günstiger gibt es eine rote Ampel (ab 170,-- Euro), falsches Überholen (ab 85,-- Euro) und das Fahren ohne Helm (ab 78,-- Euro). Übrigens, nach einer eingehenden Überprüfung des Vorfalls gibt es bei schneller Begleichung des Knöllchens oft einen Rabatt – dennoch werden am Zebrastreifen nur wir Deutschen halten. Bella Italia.

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Brenner-Sanierung bis 2030 sorgt für weitere Verkehrsprobleme

Ab 1. Januar wird die 55 Jahre alte Luegbrücke der Brenner-Autobahn im Wipptal saniert. Dies wird rund fünf Jahre in Anspruch nehmen. Derweil wird der Verkehr in beiden Fahrtrichtungen einspurig über die unterschiedlichen Brückenseiten geführt. Dies wird in Stoßzeiten für massive Verkehrsbeeinträchtigungen sorgen, trotz der an besonderen Reisetagen flexibel geplanten zweispurigen Benutzung. Zudem sind umliegende Abfahrten von der Autobahn gesperrt und die Brenner-Bundesstraße wird mit einer Ampelregelung gesegnet. Eine Umfahrung sollte weiträumig (Gotthard, San Bernardino) sein, da auch der Reschenpass und die Tauernautobahn immer wieder wegen Bauarbeiten beeinträchtigt sein werden. Ansonsten kurvenreich: Timmelsjoch. Oder schnuckelig: Staller Sattel.


Pickerl in Österreich wird etwas teurer

Fast schon ein Witz angesichts des drohenden Verkehrsinfarkts bei einer Alpenüberquerung sind die leicht steigenden Preise bei der Autobahn-Vignette in Österreich. Die Tagesvignette für einen PKw bis 3,5 Tonnen kostet 9,30,-- Euro statt 8,60, zehn Tage kosten dann 12,40 statt 11,50,-- Euro. Motorradfahrer zahlen für eine Tagesvignette 3,70, 10 Tage liegen nun bei 4,90 und die Jahresvignette schlägt mit 41,50 Euro zu Buche. Übrigens: Ab der Grenze Lindau ist die Autobahn A14 in Österreich bis Hohenems (ca. 20km) mautfrei.

Großbritannien erhebt Einreisegebühr und baut Bürokratie auf

Für Besuche der Isle of Man und andere England-Fahrten ist ab April 2025 nicht nur ein Reisepass nötig, sondern auch eine elektronische Einreisegenehmigung (ETA). Hier müssen online persönliche Daten angegeben und Fragen zu der Reise beantwortet werden. Die Bearbeitungsgebühr beträgt zehn Pfund (aktuell rund 12,-- Euro) und ist via Kreditkarte zu bezahlen.

Einheitliches Ladekabel – USB-C wird Pflicht

Schon ab dem 28. Dezember 2024 wird USB-C als verbindlicher Standard für zahlreiche elektronische Geräte innerhalb der EU vorgeschrieben. Dazu zählen Smartphones, Digitalkameras, Kopfhörer, Tablets, tragbare Konsolen, Tastaturen, E-Reader, Navigationsgeräte, Headsets und Lautsprecher, sofern sie kabelgebunden aufladbar sind. Ab 2026 gilt diese Regelung auch für Notebooks. Ziel ist es, das bisherige Durcheinander bei Ladekabeln zu beseitigen. Besitzer von Motorrädern mit einem anderen Anschluss, wie USB-A oder Micro-USB, verwenden einfach einen Adapter. Diese sind für wenige Euro bei einschlägigen Elektrohändlern erhältlich.

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Kommentare (2)
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Uwmich
02.01.2025 16:12


Ich besitze keine Kreditkarte und will auch keine. Dann werde ich meine Freunde in England nicht mehr besuchen können. Wir leben in einer seltsamen Zeit.
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31.12.2024 19:42


Siehe bitte https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX:32006L0126
Artikel 13
Äquivalenzen zwischen nicht dem EG-Muster entsprechenden Führerscheinen
...
2.   Eine vor dem 19. Januar 2013 erteilte Fahrerlaubnis darf aufgrund der Bestimmungen dieser Richtlinie weder entzogen noch in irgendeiner Weise eingeschränkt werden.

Gute Fahrt!