adobestock.com – YuliiaMazurkevych
„Zulässige Höchstgeschwindigkeit für Kleinkrafträder bis 50 ccm/4 KW von 45 auf 60 km/h“ heißt eine
Petition, die Anfang dieses Jahres gestartet wurde und nun die erforderliche Stimmenanzahl erreicht hat.
Vom fahrenden Hindernis zum gleichberechtigten Verkehrsteilnehmer
Seit 2002 gilt EU-weit für Kleinkrafträder bis 50 ccm Hubraum sowie Elektro-Zweiräder bis 4 Kilowatt Leistung eine bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von maximal 45 km/h. Da diese Fahrzeuge zumeist im innerstädtischen Verkehr verwendet werden, wo das generelle Tempolimit 50 km/h lautet, werden sie per Gesetz zu rollenden Hindernissen, deren Überholung für alle anderen Verkehrsteilnehmer, inklusive Bussen und Lkw, selbstverständlich ist. Dazu müssen diese zumeist das Tempolimit überschreiten oder waghalsige Aktionen an engen Stellen wagen. Kurz gesagt – es provoziert gefährliche Situationen.
Das Thema Urban Mobility attraktiver machen
Würde man das Mopedfahren weniger gefährlich machen, könnten sich sicherlich auch noch mehr Leute dafür begeistern. Die Tatsache, dass man eben nicht im Verkehr mitschwimmen darf und man nicht als gleichberechtigter Verkehrsteilnehmer wahrgenommen wird, sobald man auf einer 50er unterwegs ist, bleibt für viele eine unüberwindbare Hürde. Als Bremser unterwegs sein, ist eben nicht jedermanns Sache.
52.155 Unterschriften
Seit Januar 2023 wurden Unterschriften gesammelt. Damit die Petition Erfolg hat, bedarf es 50.000 Unterzeichner. Mittlerweile ist die Sammelphase beendet und das Ziel erreicht. Der nächste Schritt ist nun die Einreichung der Petition. Diese lautet im originalen Wortlaut:
Der Deutsche Bundestag möge beschließen, die zulässige Höchstgeschwindigkeit für Kleinkrafträder mit bis zu 50 ccm Hubraum bzw. bei E-Scootern bis zu einer maximalen Dauernennleistung von 4 KW (6 PS), die mit dem im Führerschein der Klasse B integrierten Führerschein der Klasse AM geführt werden dürfen, von 45 km/h auf 60 km/h anzuheben.“ SIP Scootershop, Initiator der Petition
Das Hauptproblem: die EU
In der EU läuft derzeit ein Prozess, der die Führerscheinrichtlinien der Mitgliedstaaten vereinheitlichen soll. Davon profitieren konnte der B196-Schlüssel, der das Fahren von 125ern, auch ohne A1-Lizenz, europaweit ermöglicht. Auch eine Fahrtauglichkeitsprüfung von Senioren ist in mehreren europäischen Staaten üblich und könnte auf diesem Wege nach Deutschland kommen. Bei dem 45-km/h-Tempolimit für Roller sieht die Geschichte anders aus. Dieses wurde bereits vereinheitlicht – abgesehen von Ausnahmen wie der Schwalbe aus der DDR – und gilt schon jetzt europaweit. Eine Abweichung davon nur für Deutschland zu beschließen, sollte daher nicht möglich sein. Eine europaweite Umsetzung dürfte mit weiteren Hürden verbunden sein. Dabei dürfte nicht problematisch sein, dass ein Mindesttempo von 60 km/h theoretisch befähigt, auf die Autobahn und auf Kraftfahrtstraßen gehen zu dürfen. Mit einem als Kleinkraftrad zugelassenen Zweirad ist und wäre dies auch zukünftig nicht erlaubt. In jedem Fall bleibt zu hoffen, dass die Petition Anklang bei der Politik findet. Wir wünschen viel Erfolg!