adobestock.com – studio v-zwoelf, Grafik: Derya Yalcin
B196-Regel bekommt europaweit Gültigkeit
Mit dem Führerschein B196, der Erweiterung des Pkw-Führerscheins, durfte bislang nur in Deutschland auf Leichtkrafträdern bis 125 ccm gefahren werden. Da zukünftig national geltende Regeln in der gesamten EU gelten sollen, dürfen Motorradfahrer mit dem B196-Führerschein ihre Motorräder dann auch im EU-Ausland fahren.
Mehr Spielraum beim Motorradtransport
Inhaber der Führerscheinklasse B dürfen in Zukunft Fahrzeuge mit einer Gesamtmasse von 4,25 Tonnen – bisher sind es lediglich 3,5 Tonnen – bewegen. Das dürfte insbesondere Fahrer von Transportern und Wohnmobilen entgegenkommen.
Europaweite Vereinheitlichung von Strafen und Grenzwerten
Die geplanten Änderungen betreffen jedoch nicht nur den Erhalt, sondern auch einen möglichen Verlust des Führerscheins. So sehen die Vorschläge der EU-Kommission vor, die Punktesysteme der EU-Länder anzugleichen und einheitliche Grenzwerte bei Alkohol und Drogen einzuführen. Auch soll ein im EU-Ausland „erfahrener“ Führerscheinentzug zukünftig in Deutschland vollstreckbar sein.
Digitalisierung der Datenbanken – Erleichterung von Polizeikontrollen
Nachdem die Einführung des digitalen Führerscheins per App in Deutschland 2021 noch gescheitert war, unternimmt die EU-Kommission nun den Versuch eines digitalen und europäischen Führerscheins. Dieser wird per App auf dem Handy bereitgestellt. Statt des Chips wäre auf der Führerscheinkarte dann ein fälschungssicherer QR-Code. Zusammen mit der ebenfalls geplanten gemeinsamen Datenbank aller EU-Führerscheindaten soll dies zur Erleichterung und schnelleren Durchführung von Polizeikontrollen führen.
Änderungen auch beim Autoführerschein für Fahranfänger
Für Fahrschüler und Fahranfänger sind ebenfalls etliche Änderungen geplant. Erst nach bestandener Theorie dürfen die Fahrschüler selbst ans Steuer und mit den praktischen Fahrstunden beginnen. Außerdem soll nach der Empfehlung von Verkehrssicherheits-Fachleuten ein Auffrischungskurs ein Jahr nach bestandener Prüfung verpflichtend werden.
Umsetzung frühestens Ende dieses Jahres
Bevor die geplanten Änderungen in Deutschland als Gesetz verabschiedet werden können, muss die neue Führerscheinrichtlinie zunächst vom EU-Parlament und dem Rat der EU beschlossen werden. Frühestens Ende des Jahres könnte sich dann also der Bundestag damit befassen. Weitere Änderungen sind möglich.