Geplante Änderung der Führerscheinrichtlinie – das ändert sich für Motorradfahrer

Die EU-Kommission überarbeitet die Führerscheinrichtlinie für Auto- und Motorradfahrer. Auch die B196-Regelung ist betroffen. Die Änderungen im Überblick.
10.02.2023
| Lesezeit ca. 2 Min.
adobestock.com – studio v-zwoelf, Grafik: Derya Yalcin

B196-Regel bekommt europaweit Gültigkeit

Mit dem Führerschein B196, der Erweiterung des Pkw-Führerscheins, durfte bislang nur in Deutschland auf Leichtkrafträdern bis 125 ccm gefahren werden. Da zukünftig national geltende Regeln in der gesamten EU gelten sollen, dürfen Motorradfahrer mit dem B196-Führerschein ihre Motorräder dann auch im EU-Ausland fahren.

Mehr Spielraum beim Motorradtransport

Inhaber der Führerscheinklasse B dürfen in Zukunft Fahrzeuge mit einer Gesamtmasse von 4,25 Tonnen – bisher sind es lediglich 3,5 Tonnen – bewegen. Das dürfte insbesondere Fahrer von Transportern und Wohnmobilen entgegenkommen.

Europaweite Vereinheitlichung von Strafen und Grenzwerten

Die geplanten Änderungen betreffen jedoch nicht nur den Erhalt, sondern auch einen möglichen Verlust des Führerscheins. So sehen die Vorschläge der EU-Kommission vor, die Punktesysteme der EU-Länder anzugleichen und einheitliche Grenzwerte bei Alkohol und Drogen einzuführen. Auch soll ein im EU-Ausland „erfahrener“ Führerscheinentzug zukünftig in Deutschland vollstreckbar sein.

Digitalisierung der Datenbanken – Erleichterung von Polizeikontrollen

Nachdem die Einführung des digitalen Führerscheins per App in Deutschland 2021 noch gescheitert war, unternimmt die EU-Kommission nun den Versuch eines digitalen und europäischen Führerscheins. Dieser wird per App auf dem Handy bereitgestellt. Statt des Chips wäre auf der Führerscheinkarte dann ein fälschungssicherer QR-Code. Zusammen mit der ebenfalls geplanten gemeinsamen Datenbank aller EU-Führerscheindaten soll dies zur Erleichterung und schnelleren Durchführung von Polizeikontrollen führen.

Änderungen auch beim Autoführerschein für Fahranfänger

Für Fahrschüler und Fahranfänger sind ebenfalls etliche Änderungen geplant. Erst nach bestandener Theorie dürfen die Fahrschüler selbst ans Steuer und mit den praktischen Fahrstunden beginnen. Außerdem soll nach der Empfehlung von Verkehrssicherheits-Fachleuten ein Auffrischungskurs ein Jahr nach bestandener Prüfung verpflichtend werden.

Umsetzung frühestens Ende dieses Jahres

Bevor die geplanten Änderungen in Deutschland als Gesetz verabschiedet werden können, muss die neue Führerscheinrichtlinie zunächst vom EU-Parlament und dem Rat der EU beschlossen werden. Frühestens Ende des Jahres könnte sich dann also der Bundestag damit befassen. Weitere Änderungen sind möglich.

Führerschein ab 70 Jahren nur noch 5 Jahre gültig – mit Attest

16.03.2023
| Lesezeit ca. 1 Min.

Vorlage erneut überarbeitet, Attest ab 70 soll Pflicht werden

In einer überarbeiteten Vorlage zur neuen Führerscheinrichtlinie schlagen Rat und Parlament der Europäischen Union nun vor, dass Führerscheine von Fahrern über 70 Jahre alle 5 Jahre und nur noch nach bestandener medizinischer Prüfung verlängert werden. Bisher blieben Führerscheine nach Umtausch und Umschreibung der alten in die neuen Klassen für 15 Jahre gültig und konnten ohne medizinische Prüfung verlängert werden.
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Kommentare (2)
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Kefir
28.11.2024 14:48


Ich selbst könnte bald in eine solche Attestpflicht fallen. Auch wenn hier offensichtlich ein guter Vorsatz der Vater des Gedankens ist, so halte ich eine Attestpflicht für wenig sinnvoll. Wer legt die medizinischen Parameter für die Tauglichkeit zur Fahrzeugführung und Prüfung fest? Welche "Krankheiten" oder "körperliche Einschränkungen" führen dazu, dass ein Führerschein nicht mehr verlängert wird? Mal ganz ehrlich, wird einer 75-jähriger Person aufgrund nicht bestandener medizinischer Prüfung (wegen seiner Einschränkungen oder Krankheiten) der Führerschein nicht verlängert, müsste das dann nicht auch für z.B. eine 55-jährige Person zutreffen, welche die gleichen Einschränkungen oder Krankheiten hat? Müssten wir dann nicht auch der 75 oder 55-jährigen Person verbieten Fahrrad oder E-Bike zu fahren, da sie ja ebenfalls am öffentlichen Verkehr teilnehmen und Verursacher eines Unfalls sein könnten? In Zeiten, in denen die Mobilität der älteren Generation wichtiger denn je wird (schlechte öffentliche Infrastruktur, weite Wege z.B. zum Einkaufen oder zum Arzt) sollte, auch im Hinblick auf eine zu vermeidende Spaltung der Gesellschaft, eine solche Attestpflicht meiner Ansicht nach nicht Gesetz werden.
1 Antwort
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28.12.2024 18:01


Hallo Kefir,
im Großen und Ganzen stimme ich dir schon zu, aber leider gibt es unter den Senioren auch jene, die scheinbar mit angezogener Handbremse unterwegs sind, oder anderweitig ihre Situation nicht mehr überschauen können und so gefährdete Momente schaffen. Gut, wenn dann umsichtige Verkehrsteilnehmer entschärfend agieren. Optimal währe halt ,wenn jemand die Selbsterkenntnis nutzt und sich freiwillig vom "Lappen" trennt, oder überzeugen ließe. Es ist auch sicherlich nicht einfach diese Freiheit die der Individualverkehr bietet aufzugeben.
Und wenn man mal die anderen beobachtet, müssten viel mehr Führerscheine für immer eingezogen werden.
Es bleibt schwierig, aber gegenseitiges Verständnis und Rücksicht würde schon viel bringen.